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E-Bilanz: Mit ELBA jetzt auch Digitalisierung des Kreditprozesses geplant

Arbeitsvermittlung

Am 29.01.2016 fand auf Einladung des Bundesfinanzministeriums das „Forum E-Bilanz“ statt. Im Fokus der Veranstaltung standen laut Deutschem Steuerberaterverband e.V. (DStV) der aktuelle Status quo, die Änderungen gegenüber dem Vorjahr sowie Ausführungen zur elektronischen Bilanzabgabe, kurz ELBA, bei der es um die Digitalisierung des Kreditprozesses geht.

Die E-Bilanz sei mittlerweile ein Massenverfahren, das weitestgehend reibungslos funktioniert und auch in der Praxis angewendet werde, stellt der DStV klar. Im Jahr 2014 sei die Übermittlung für das Wirtschaftsjahr 2013 für die meisten Unternehmen erstmalig verpflichtend gewesen. Während für diesen Zeitraum bereits 1.006.869 E-Bilanzen an die Finanzverwaltung übermittelt worden seien, sei die Anzahl für das Wirtschaftsjahr 2014 in 2015 auf 1.952.770 übermittelte E-Bilanzen gestiegen.

Zudem seien bereits freiwillig knapp 14.000 Ergänzungs- und Sonderbilanzen übermittelt worden, so der DStV. Diese Zahl dürfte für das Wirtschaftsjahr 2015 stark steigen, da die Übermittlung hierfür erstmals verpflichtend werde. Groben Schätzungen zufolge rechne man für jeden vierten Gesellschafter mit der Übermittlung einer solchen Bilanz. Unverändert gegenüber dem Vorjahr habe sich der Trend fortgesetzt, dass die meisten Steuerpflichtigen die Minimalstrategie wählten und der Verwaltung somit so wenige Daten wie möglich zur Verfügung stellten.

Änderungen in der Taxonomie seien vornehmlich redaktioneller Natur gewesen. Die darüber hinausgehenden Anpassungen seien im Wesentlichen dem Inkrafttreten des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes geschuldet. Zudem werde nach dem 31.12.2016 die Möglichkeit zur Übersendung des Netto- und Brutto-Anlagenspiegels in Kurzform wegfallen. Verbleiben werde lediglich der Brutto-Anlagenspiegel.

Im Rahmen der Veranstaltung sei zudem auf das ELBA-Projekt hingewiesen worden, so der DStV. Ziel dieses Projektes sei die Digitalisierung des Kreditprozesses. Die für die E-Bilanz vorliegenden Daten im XBRL-Format sollen laut DStV zukünftig auch für Kreditentscheidungen der Banken genutzt werden können. Durch die Übermittlung dieser Daten solle sich der Kreditprozess beschleunigen, da die händische Übertragung des Jahresabschlusses in Papierform zukünftig entfällt. Gleiches gelte für das Fehlerpotential bei der händischen Übertragung. Die ersten Abschlüsse könnten voraussichtlich im zweiten Quartal 2017 an die Kreditinstitute gesendet werden.

Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 05.02.2016


Andre Reischert

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