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Kindergeld auch bei Au-pair-Aufenthalt?

Au-pair Ausland Kindergeld

Wenn ein Kind sich dafür entscheidet, für einen Au-pair-Aufenthalt ins Ausland zu gehen, dann können die Eltern weiterhin Kindergeld bekommen. Voraussetzung: Das Kind besucht mindestens 10 Stunden pro Woche einen Sprachkurs.

Das bestätigt der BFH in einem aktuell veröffentlichten Urteil. Im entschiedenen Fall gingen die Eltern der jungen Frau leider leer aus – denn diese hatte sich für einen Sprachkurs mit nur 8,6 Stunden pro Woche entschieden. Dies stelle keine Ausbildung im Sinne des Kindergeldrechts dar, meinten Familienkasse, Finanzgericht und BFH übereinstimmend.

Um die 10-Stunden-Grenze zu berechnen, wird eine Durchschnittsbetrachtung für die Dauer des gesamten Aufenthaltes angestellt, sodass bei insgesamt hinreichend umfangreichem Unterricht die Berücksichtigung in einem Ferienmonat nicht unterbrochen wird. Bei weniger als durchschnittlich zehn Wochenstunden können ausnahmsweise einzelne Monate gleichwohl als Berufsausbildung zu werten sein, wenn sie z.B. infolge von Blockunterricht oder Lehrgängen durch intensiven, die Grenze von zehn Wochenstunden deutlich überschreitenden Unterricht geprägt werden, erklärte der BFH unter Verweis auf in früheren Jahren ergangene Urteile.

BFH-Urteil vom 14.6.2016, Az. III B 132/15


Andre Reischert

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