Für ein „betriebliches Ruhegeld“ aus einer Direktzusage des früheren Arbeitgebers sind keine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu zahlen, solange die…
Gesetzliche Krankenkassen dürfen ihren Mitgliedern keinen weltweiten Versicherungsschutz anbieten. Denn hierfür fehlt es an der erforderlichen gesetzlichen Ermächtigung, wie das…
Gehalt nicht auszahlen lassen, sondern bunkern, also in die Zukunft verschieben. Das funktioniert mit einem betrieblichen Langzeitkonto. So können Sie…