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Spekulation mit Immobilien: Kein Beschluss gegen Share Deals

Immobilien Share Deals

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich mit einem Vorstoß gegen die Spekulation mit Immobilien nicht durchsetzen können. Sie hatte dazu die Aufhebung der Grunderwerbsteuerbefreiung beim Kauf von Unternehmensanteilen, in denen Grundstücke enthalten sind (Share Deals), verlangt. Der Finanzausschuss des Bundestages lehnte am 21.06.2017 einen entsprechenden Antrag (BT-Drs. 18/8617) der Fraktion mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD ab. Die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dafür.

Würden Anteile an Unternehmen gekauft, in denen die Grundstücke enthalten seien, entfalle die Grunderwerbsteuer, wenn der Käufer weniger als 95 Prozent dieser Unternehmensanteile erwerbe, erläuterte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Antrag. Davon würden vor allem große Firmen profitieren und mit 94,9 Prozent der gekauften Anteile gerade unter der Grenze der Steuerpflicht bleiben. Ohne die Steuerfreiheit dieser „Share Deals“ würden sich der Handel und die Fusion großer Wohnungsunternehmen weniger lohnen. Durch einen Wegfall der Steuerbefreiung werde die aus Verbrauchersicht hoch problematische Konzentration von Wohnungsbeständen in immer größeren Immobilienunternehmen eingeschränkt. Eine Konzentration von Wohnungsbeständen in Händen großer Marktteilnehmer berge dagegen die Gefahr steigender Mietpreise in Ballungszentren, warnen die Abgeordneten.

Die CDU/CSU-Fraktion erklärte, es gebe Missbrauch, aber im Wesentlichen handele es sich um Unternehmensverkäufe. Den Antrag bezeichnete ein Sprecher der Fraktion als übereilt. Die SPD-Fraktion sah Handlungsbedarf beim Thema „Share Deals“. Es gehe auch um Gerechtigkeit, da diese Gestaltungsmöglichkeit bei privaten Immobilientransaktionen ausgeschlossen sei. Den Gerechtigkeitsaspekt sprach auch die Fraktion Die Linke an und verwies darauf, dass besonders ausländische Fonds beim Kauf großer Immobilien die Gestaltungsmöglichkeit nutzten.

An einem Beispiel wird in dem Antrag erläutert, wie sich „Share Deals“ auswirken: Beim Verkauf des Frankfurter Eurotowers (ehemaliger Sitz der Europäischen Zentralbank und jetziger Sitz der Europäischen Bankenaufsicht) seien dem Land Hessen 29 Millionen Euro an Grunderwerbsteuern entgangen. Eine Familie, die in Frankfurt ein Haus für 300.000 Euro gekauft hätte, hätte dagegen 18.000 Euro Grunderwerbsteuer bezahlen müssen.

Deutscher Bundestag, PM vom 21.06.2017


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