Ein Bild von einer Lichtung im Wald

Kompetenzen

Unsere Spezialgebiete:

Gestaltende und ganzheitliche Steuer- und Rechtsberatung

Steuer- und Rechtsberatung berühren sich in so vielen Punkten, dass die eine ohne die andere fast nicht möglich erscheint. Durch unser Wissen auf beiden Gebieten können wir anstehende Aufgaben unter Berücksichtigung aller Faktoren genau analysieren und erfolgreich zum Abschluss bringen.

Rechtsformvergleich und Gesellschaftsrecht

Wie soll er eigentlich aussehen - mein Wald? Soll ich Fichten, Eichen oder doch lieber einen Mischwald pflanzen?

Schon vor der Gründung einer Firma ist es wichtig zu wissen, was und in welcher Form „gesät“ werden sollte, um ein bestmögliches Ergebnis zu erzielen. Wir überprüfen aus verschiedenen Blickwinkeln, welche Gesellschaftsform die optimale ist und helfen bei der Umsetzung.

  • Prüfung der richtigen Gesellschaftsform unter steuerlichen und rechtlichen Aspekten
  • Individuelle Erstellung der Gesellschaftsverträge
  • Umwandlung von Unternehmen mit rechtlicher und kaufmännischer Betreuung
  • Entwicklung von Gesellschaftsverträgen für AG, GmbH, GmbH & Co KG, stille Beteiligung u.a.
  • Entwicklung von Kapitalbeteiligungen durch z.B. stille Beteiligungen, partiarischen Darlehen, Darlehensverträgen u.a.
  • Einbindung von Erbplanung im Gesellschaftsrecht und bei Gesellschaftsverträgen

Landwirtschaft

„Grünes“ ist unser Spezialgebiet – wir betreuen einen großen Mandantenkreis aus dem Bereich „Landwirtschaft“.

  • Steuerliche und rechtliche Beratung in landwirtschaftlichen Fragen
  • Erbberatung unter Berücksichtigung der Höfeordnung
  • Tätigkeitsschwerpunkt: ausländische Arbeitnehmer, steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Beurteilung

Sozialversicherungsrecht

  • Prüfung der Versicherungspflicht für Familienangehörige und Geschäftsführer
  • Versicherungsrechtliche Beurteilung von ausländischen Arbeitnehmern

Arbeitsrecht

  • Überprüfung und Erstellung von Arbeits- und Anstellungsverträgen
  • Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Arbeitsrechtstreitigkeiten
  • Überprüfung von tariflichen Vorschriften

Konfliktklärung und Mediation

Die Mediation ist ein strukturiertes Verfahren einen Konflikt mit Hilfe eines Dritten (des Mediators) in ein einem gestützten Rahmen zu klären. Die Konfliktparteien werden dabei in die Lage versetzt gemeinsam eine Lösung herbeizuführen.