Online Akte
Sven Kaiser

SVEN KAISER

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Erbrecht | Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht | Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

Personen- und Kapitalgesellschaftsrecht

Beratung bei der Rechtsformwahl

Gründung, Umstrukturierung und Restrukturierung von Unternehmen

Kauf und Verkauf von Unternehmen, Geschäftsanteilen

Begleitung von Due Diligence Prüfungen

Beratung von Geschäftsleitungs- und Aufsichtsorganen

Gesellschafterstreitigkeiten und –auseinandersetzungen

Stiftungsrecht

Nachfolgeberatung und –Planung

Durchsetzung und Abwehr von erbrechtlichen Ansprüchen vor Gericht

Kontaktdaten

Beruflicher Werdegang:

03/2022 Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
04/2021 Fachanwalt für Erbrecht
ab 2018 Fachanwaltslehrgang Erbrecht
ab 2018 Tätigkeit als Rechtsanwalt bei der St-B-K Steuerberatung & Rechtsberatung Krefeld
2009 bis 2018 Tätigkeit als Rechtsanwalt in einer mittelständischen Steuer- und Rechtsberatungskanzlei im Ruhrgebiet
08/2012 Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
ab 2010 Fachanwaltslehrgang Handels- und Gesellschaftsrecht
2006 bis 2008 Tätigkeit als Rechtsanwalt in einer Steuer- und Rechtsberatungskanzlei in Wuppertal
2006 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
2003 bis 2005 Referendariat am OLG Düsseldorf mit Auslandsstation in einer spanischen Rechtsanwaltskanzlei in Marbella
bis 2003 Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms Universität Münster

Veröffentlichungen:

Urteilskommentierungen, Deubner Verlag:

09/2020 – Änderungsvorbehalt und Bindungswirkung einer wechselseitigen Einsetzung zum Alleinerben bei Pflichtteilsstrafklausel
Besprechung zum Beschluss des OLG Düsseldorf vom 02.06.2020 – 3 Wx 79/20

06/2020 – Inkrafttreten eines dem Erbvertrag zuwiderlaufenden Testaments
Besprechung zum Beschluss des OLG Düsseldorf vom 31.03.2020 – I-3 Wx 35/19

06/2020 – Überschreitet die Vermietung von Wohnungen die Grenze der Vermögensverwaltung?
Besprechung zum Beschluss des FG Münster vom 29.04.2020 – 3 V 605/20

04/2020 – Bedeuttung der Andeutungstheorie bei Auslegung eines Testaments bzgl. der Einsetzung von Ersatzerben
Besprechung zum Beschluss des KG Berlin vom 17.01.2020 – 6 W 58/19

04/2020 – Zur Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments, in dem die Ehegatten keine ausdrückliche Regelung der Erbfolge für den Fall des Todes des Erstversterbenden getroffen haben
Besprechung zum Beschluss des OLG München vom 11.03.2020, 31 WX 10/20

12/2019 – Der Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments mit wechselbezüglichen Verfügungen durch Vernichtung der Urkunde setzt voraus, dass die Ehegatten die Verfügung gemeinsam mit Testierwillen in Wiederholungsabsicht vernichtet haben. Eine nachträgliche Zustimmung des Ehegatten an der einseitigen Zerstörung durch den anderen Ehegatten ist nicht möglich.
Besprechung zum Beschluss des OLG München vom 31. Oktober 2019; Wx 398/

02/2019 – Hemmung des Anspruchs auf Auskunft durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses
Besprechung zum Urteil des BGH – IV ZR 313/17 – vom 31.10.2018

Mitarbeiterbeiträge erbberatung-krefeld.de

02/2019 – Fiskus haftet nicht unbeschränkt für nach dem Erbfall anfallende Wohngelder

11/2018 – Für das Verwirken einer in einem Berliner Testament angeordneten Pflichtteilstrafklausel ist die gerichtliche Geltendmachung nicht erforderlich

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