
Sanierung und Insolvenz
Bestandsaufnahme
Als erfahrene Kanzlei im Bereich Sanierung beleuchten wir im Rahmen eines operativen und strategischen Controllings Rentabilität und Liquidität sowie Ausrichtung und Marktsituation Ihres Unternehmens. Auf dieser Ebene entscheidet sich, ob eine Sanierung ohne Insolvenzantrag aussichtsreich ist. Aufgrund unserer Expertise im Bereich Sanierung und Finanzierung führen wir gerne das Sanierungsgespräch mit Ihrer Bank.
Insolvenzantrag
Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung sind Unternehmer gehalten, zügig einen Insolvenzantrag zu stellen. Auch innerhalb des Insolvenzverfahrens gibt es Instrumente für eine Sanierung wie z.B. über einen Insolvenzplan. Die Eigenverwaltung und das Schutzschirmverfahren belassen das Unternehmen „in der Hand“ des Unternehmers.
Eröffnungsverfahren
Diese erste Phase des Insolvenzverfahrens dient der Überprüfung der Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens sowie der Aufklärung einer kostendeckenden Insolvenzmasse. Schon in dieser Stufe können wir Sie unter anderem in folgenden Bereichen unterstützen.
- Vertretung im Eröffnungsverfahren
- Beantragung der Eigenverwaltung und des Schutzschirmverfahrens
- Unterstützung bei Beantragung und Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes
- Vertretung gegenüber dem vorläufigen Insolvenzverwalter bzw. dem vorläufigen Sachwalter
Insolvenzverfahren
- Vertretung vor dem Insolvenzgericht
- Erstellung und Verteidigung eines auf das Unternehmen abgestimmten Insolvenzplans
- Abstimmung und Verhandlung mit den Gläubigern
- Vertretung gegenüber dem Insolvenzverwalter bzw. Sachwalter
- Betriebswirtschaftliche Beratung und fortwährende Analyse der Unternehmensentwicklung
- Finanzierung während des Verfahrens
- Forderungen des Finanzamtes im Insolvenzverfahren
INSOLVENZANFECHTUNG
Durch die Insolvenzanfechtung sollen bestimmte Vermögensverschiebungen vor dem Insolvenzantrag korrigiert werden. Auch in dieser Phase des Insolvenzverfahrens können wir Sie unterstützen.
- Vertretung und Verteidigung bei sämtlichen Tatbeständen der Insolvenzanfechtung durch einen Insolvenzverwalter
- Prüfung der Begründetheit eines Anspruchs bzgl. sämtlicher Zahlungen und Befriedigungen
- Vermeidung von anfechtungsrelevantem Verhalten durch intensive Beratung
VERTEIDIGUNG BEI ANSPRÜCHEN GEGEN GESCHÄFTSFÜHRER ODER GESELLSCHAFTER
- Insolvenzantragspflicht
- Verstoß gegen Kapitalerhaltungsvorschriften
- Lohn- und Umsatzsteuerforderungen durch Haftungsbescheid
- Sozialversicherungsbeiträge durch Haftungsbescheid
- Haftung für Zahlungen nach Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit
- Durchgriffshaftung
- Haftung wegen existenzvernichtendem Eingriff
- Haftung wegen fehlerhafter Auswahl des Geschäftsführers
- Haftung wegen Insolvenzverschleppung
- Insolvenzdelikte
PRIVATINSOLVENZ
Sollte das Insolvenzverfahren auf den privaten Bereich „durchschlagen“ beraten und vertreten wir Sie gerne im Verbraucherinsolvenzverfahren.
- Ermittlung der Gläubigeransprüche
- Erstellung des außergerichtlichen sowie gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans
- Tatkräftige Unterstützung beim Insolvenzantrag
- Vertretung vor Gericht
- Erstellung eines Insolvenzplans (nach neuer Rechtslage)
- Begleitung in der Wohlverhaltensperiode im Hinblick auf die Restschuldbefreiung
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Die St-B-K Steuerberatung & Rechtsberatung Krefeld ist unter anderem auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert. Rechtsanwalt Sven Kaiser ist ihr Ansprechpartner für dieses Thema.

SVEN KAISER
Rechtsanwalt