Das Finanzgericht (FG) Münster hat eine doppelte Haushaltsführung bei zusammen am gemeinsamen Beschäftigungsort lebenden Ehegatten mit Kind anerkannt.
Die miteinander verheirateten Kläger sind seit 1998 in Westfalen berufstätig und lebten in den Streitjahren 2013 und 2014 mit ihrer 2007 geborenen Tochter hier in einer angemieteten 80 Quadratmeter großen Drei-Zimmer-Dachgeschosswohnung. In ihrem mehr als 300 Kilometer entfernten Heimatdorf ist die Klägerin neben ihrer Mutter und ihrer Schwester Eigentümerin eines mit einem Bungalow (120 Quadratmeter Wohnfläche) bebauten Grundstücks, das nach […]
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