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Glossar

In unserem Glossar finden Sie einige Begriffe aus den Fachbereichen Lohn- und Finanzbuchhaltung, Steuerrecht, Medienrecht und Erbrecht so einfach und verständlich wie möglich erklärt. Das Glossar wird regelmäßig aktualisiert und erweitert.

A

Eine stille Gesellschaft ist eine Unternehmung in beliebiger Rechtsform, an der sich Kapitalgeber mit einer Beteiligung einbringen, ohne dass diese Beteiligung nach außen hin, auf dem Briefbogen oder im Handelsregister erkennbar wird.

Bei der stillen Gesellschaft unterscheidet man die typisch stille Gesellschaft und die atypisch stille Gesellschaft, wobei die Unterscheidung an der Mitunternehmerstellung festgemacht wird. Wenn ein stiller Gesellschafter sowohl Mitbestimmungsrechte als auch Gewinn- und Verlustbeteiligung hat, deutet vieles darauf hin, dass dieser gewerblicher Mitunternehmer ist und dann als atypisch stiller Gesellschafter geführt wird.

Wenn ein stiller Gesellschafter lediglich am Gewinn und nicht an stillen Reserven beteiligt ist und auch keine wesentlichen Mitspracherechte genießt, wird er als typisch stiller Gesellschafter geführt und hat Einkünfte aus Kapitalbeteiligungen.

D

Eine technische Erfindung, grafische Gestaltung oder ein entwickeltes Design ist oftmals nur dann ausreichend geschützt und exklusiv verwendbar, wenn eine Marke, ein Patent und ein Geschmacksmuster auf deutscher, europäischer oder internationaler Ebene eingetragen sind.

Das Design muss zum Zeitpunkt der Anmeldung neu sein. Das heißt vor dem Tag der Anmeldung darf kein identisches oder nur in unwesentlichen Merkmalen abweichendes Design bereits veröffentlicht sein.

Eine weitere Voraussetzung für den Schutz des Designs ist, dass es „Eigenart“ aufweist. Das bedeutet, dass sein Gesamteindruck sich von bereits bekannten Designs unterscheiden muss.

Weitere Informationen zum Marken-, Patent- und Designschutz

E

Hinterlässt der Erblasser mehrere Erben, so wird nach deutschem Erbrecht der Nachlass der Erben gemeinschaftliches Vermögen. Die Erbengemeinschaft ist eine Gesamthandsgemeinschaft.

Jeder Miterbe kann am Nachlass über seinen Anteil verfügen, aber nicht über seinen Anteil an einzelnen Nachlassgegenständen. Die Erbengemeinschaft ist grundsätzlich darauf angelegt, den Nachlass durch ihre Auseinandersetzung zu verteilen und dadurch die Erbengemeinschaft zu beendigen.

Der Erbvertrag ist neben dem Testament nach deutschem Recht die zweite Möglichkeit, durch letztwillige Verfügung Regelungen über das Schicksal des eigenen Vermögens nach dem Tod zu treffen und von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen.

Der wesentliche Unterschied zum Testament besteht darin, dass der Erblasser sich beim Erbvertrag gegenüber seinem Vertragspartner binden kann. Während der in einem Testament Bedachte keine rechtliche Handhabe hat, einen Widerruf des Testaments zu verhindern, erlangt er beim Erbvertrag eine sichere Position in Gestalt einer Anwartschaft.

Mit Existenzgründung wird die Realisierung der beruflichen Selbstständigkeit bezeichnet. Der Begriff Existenzgründung wird in der Regel bei Einzelunternehmen verwendet. Bei kleinen Unternehmen spricht man neudeutsch auch von einem „Startup“.

Auch die Planungsphase der Unternehmung wird zur Existenzgründung gezählt.

F

Alle Unternehmensvorgänge, die sich in Zahlen ausdrücken lassen, werden mit Hilfe der Buchführung sachlich dokumentiert und zeitlich erfasst. Alle laufenden Eingangs- und Ausgangsrechnungen werden in der Buchhaltung erfasst und gebucht. In größeren Betrieben wird oft eine separate Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung geführt. In der Personalbuchhaltung erfolgt die Buchung sämtlicher Lohn- und Gehaltsleistungen sowie weiterer damit verbundener Zahlungen, beispielsweise Abführung von Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträgen.

Zum Ende jeder Rechnungsperiode (Monat, Quartal, Jahr) werden alle Konten abgeschlossen und die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung durchgeführt. Damit wird der Unternehmenserfolg (Gewinn oder Verlust) in der entsprechenden Periode für interne und externe Stellen ausgewiesen. Bei gewissen Unternehmensformen ist die Finanzbuchhaltung vorgeschrieben. Die Buchführung wird in unregelmäßigen Abständen von den Steuerbehörden durch Steuerprüfungen überprüft. Dafür müssen Unternehmen diese auch nach Jahren noch vorlegen können.

Die kontinuierliche monatliche Buchhaltung ist aber mehr als nur die Grundlage für die Besteuerung des Unternehmens. Sie ist essenziell für eine zielgerichtete Steuerung des Betriebs.

Seinen Ursprung hat das Forderungsmanagement in der anglo-amerikanischen Unternehmenspraxis (Credit & Collect).

In Deutschland hat es sich in den achtziger Jahren etabliert und wird als Unternehmensfunktion praktiziert welche dem Rechnungswesen zugeordnet ist. Weitgehend synonyme Bezeichnungen für Forderungsmanagement sind Kreditmanagement, Debitorenmanagement und Konditionenmanagement.

Für Existenzgründer ist die Gründung im Rahmen eines Franchisevertrages eine ernst zunehmende Alternative. Bei dieser Art der Vertragsbindung übernimmt der Existenzgründer eine Geschäftsidee und darüber hinaus begleitende Unterstützung im Bereich von Produkten oder Werbung. Im Gegenzug verpflichtet sich der Franchisenehmer einen Anteil an dem erzielten Umsatz oder Gewinn an den Franchisegeber abzuführen.

Die Ausgestaltung der Franchiseverträge ist sehr individuell und bedarf einer genauen Prüfung. Insbesondere ist dabei zu prüfen, wie eng sich der Franchisenehmer an den Franchisegeber bindet und gegebenenfalls herauszuarbeiten, ob es sich um Knebelverträge handelt. Darüber hinaus ist auch bei Franchiseverträgen die wirtschaftliche Tragfähigkeit keinesfalls gesichert und auch zu prüfen.

G

Bei Gesellschaften in Form der GmbH oder GmbH & Co. KG sowie der Aktiengesellschaft besteht eine beschränkte Haftung gegenüber Dritten. Dies ist ein wesentlicher Vorteil dieser Gesellschaftsformen.

Für die Geschäftsführer solcher Gesellschaften bedeutet dies jedoch, dass immer öfter die Gesellschafter persönlich in Haftung genommen werden. Insbesondere das Finanzamt nimmt Geschäftsführer gerne und oft in Haftung, wenn die steuerlichen Pflichten der Gesellschaft in der Phase kurz vor einer Insolvenz nicht erfüllt wurden.

Die häufigsten Fehler sind Haftungen für nicht abgeführte Lohnsteuer. Bei nicht abgeführter Umsatzsteuer oder nicht angemeldeter Umsatzsteuer ist ebenfalls der Geschäftsführer häufig in der persönlichen Haftung.

Die Frage, in welcher Höhe hierbei gehaftet wird ist dabei genau zu prüfen. Naturgemäß wird das Finanzamt im Zweifel die Haftung für die gesamte rückläufige Steuer einfordern. Eine genaue Prüfung ergibt dabei häufig, dass eine Haftung nicht oder eine wesentlich geringere Haftung gegeben ist. Bei insolvenzgefährdeten Unternehmen ist daher die oberste Pflicht der Geschäftsführer die steuerlichen Abgaben ordentlich zu entrichten und die Meldungen ordnungsgemäß und fristgerecht zu erstellen.

Der Gesellschaftsvertrag bildet die Verfassung einer Gesellschaft mit organisationsrechtlichen Elementen. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag in notarieller Form ist zur Gründung einer GmbH oder AG verpflichtend. Bei einer KG, OHG oder GbR dient der schriftliche Vertrag der Rechtssicherheit. Der sichere Weg zeigt sich häufig als der bessere.

Zu Beginn einer Geschäftstätigkeit sind Existenzgründer naturgemäß begeistert hinsichtlich der gemeinsamen Geschäftsidee. Die Festlegung von Kompetenzen bzw. Mitspracherechten gerät dabei schnell ins Hintertreffen. Entstehen Konflikte, lassen sich diese mitunter nicht beilegen. Ein ordentlicher Gesellschaftsvertrag kann daher die Unternehmensrettung bedeuten.

Inhalt des Gesellschaftsvertrags sind unter anderem Sitz, Dauer, Geschäftsführung und Vertretung, Beschlussfassung und Stimmrecht, Ergebnisverteilung, Auflösungsgründe und Nachfolgeregelungen im Todesfall.

Eine intensive Gründungsberatung erfolgt durch den Steuerberater vor Gründung des Unternehmens. Neben der intensiven Prüfung der Geschäftsidee auf wirtschaftliche Tragfähigkeit ist insbesondere ein Finanzplan und ein Liquiditätsplan aufzustellen. Wenn die Geschäftsidee umgesetzt werden soll, ist des Weiteren die Buchführungspflicht zu erläutern und alle steuerlichen Abgaben zu besprechen. Die Umsatzsteuerpflicht ist zu prüfen und danach zu entscheiden, ob die Buchhaltung monatlich oder in langfristigen Abschnitten erstellt wird. Für die Einkommensteuer ist eine Hochrechnung zu erstellen, die als Grundlage für entsprechende Steuerumlagen dient.

Nach der ersten Gründungsberatung ist eine weitergehende Beratung im ersten Jahr der Existenzgründung unverzichtbar, um die dynamischen Prozesse entsprechend zu prüfen und zu würdigen. Ebenfalls können ggf. für die Gründungs- und Folgeberatung eine Vielzahl von Fördermitteln in Anspruch genommen werden.

J

Die Jahresabschlussanalyse (auch Bilanzanalyse) befasst sich mit der Untersuchung der derzeitigen und zukünftigen Wirtschaftslage von Unternehmen anhand des Jahresabschlusses, welcher sich aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang zusammensetzt. Die Analyse kann von speziellen Analysten durchgeführt werden aber auch intern vom Unternehmen selbst.

K

Nach § 161 i.V.m. § 105 HGB besteht die KG bereits mit Aufnahme der Geschäfte (Außenverhältnis); im Innenverhältnis begründet der Abschluss des Gesellschaftsvertrags den Gesellschaftsbeginn. Der Gesellschaftsvertrag ist formfrei. Die Anmeldung zum Handelsregister erfolgt durch einen Notar. Eine Haftungsbeschränkung des Kommanditisten greift erst ab Eintragung der Haftsumme im Handelsregister. Als Alternative zur Eigengründung kann man auch eine bereits gegründete KG als sogenannte Vorratsgesellschaft erwerben.

Seit der Vertreibung aus dem Paradies haben sich die Menschen verschiedener Methoden bedient, um Streit und Konflikte zu klären. Die Überlastung unserer Gerichte zeigt auf, wie wichtig eine Auseinandersetzung mit diesem Thema ist.

Dass Konflikte so schnell eskalieren können, liegt meistens daran, dass die Streitparteien nur noch Schuldzuweisungen hören und dadurch selbst ebenfalls die Schuld dem Anderen anlasten. Es ist jedoch auch wenig hilfreich kritische Themen nicht anzusprechen und Konflikte nicht zu klären.

Zu einer sinnvollen Streitkultur gehören der wertschätzende Umgang mit unseren Gesprächspartnern und der notwendige Respekt davor, dass die Streitparteien unterschiedlicher Auffassung sein können. Da ein respektvoller Umgang miteinander auch bei der Klärung von Konflikten zu unserer Unternehmensphilosophie gehört, lag nahe sich mit dem Thema näher zu beschäftigen.

Ein sehr erfolgversprechendes und kostengünstiges Verfahren zur Konfliktklärung ist die Mediation.

Die Mediation ist ein strukturiertes Verfahren einen Konflikt mit Hilfe eines Dritten (des Mediators) in einem geschützten Rahmen zu klären. Die Konfliktparteien werden dabei in die Lage versetzt gemeinsam eine Lösung herbeizuführen.

M

Auch sogenannte immaterielle Rechte wie Patente, Marken, Gebrauchs- oder Geschmacksmuster sind oft von erheblichem wirtschaftlichem Wert. Alle Zeichen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden, können auch als Marke geschützt werden. Marken können aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, dreidimensionalen Gegenständen und aus akustischen Signalen bestehen.

Wortmarken:
Als Wortmarken bezeichnet man solche Marken, die aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen oder anderen Schriftzeichen bestehen.

Bildmarken:
Besteht eine Marke lediglich aus Bildern, einem Bildelement oder einer Illustration ohne zusätzlichen Text, dann spricht man von einer reinen Bildmarke.

Wort-Bild-Marken:
Eine Kombination aus illustrativem Bildteil und einem Wortteil aus Schriftzeichen nennt man eine kombinierte Wort-Bild-Marke.

Dreidimensionale Marken:
Auch ein dreidimensional gestaltetes Objekt kann als sogenannte dreidimensionale Marke geschützt werden.

Hörmarken:
Töne, Tonfolgen, Melodien sowie sonstige Klänge und Geräusche nennt man Hörmarken und kann diese ebenfalls schützen lassen.

Mit der Eintragung der Marke erwirbt der Inhaber das alleinige Recht, die Marke für die geschützten Waren und/oder Dienstleistungen zu benutzen. Gegen die Verletzung seines Markenrechts kann der Markeninhaber Unterlassungsansprüche beziehungsweise Schadenersatzansprüche geltend machen.

Der Inhaber kann allerdings auch Dritten ein Nutzungsrecht an seiner Marke einräumen oder diese an einen neuen Inhaber verkaufen.

Konflikte gibt es immer da, wo Menschen zusammenleben und arbeiten. Nur ein ungelöster Konflikt ist ein gefährlicher Konflikt, weil die Parteien nicht wissen, wie sie den Konflikt lösen sollen und dieser sich dadurch eher verstärkt.

Bei der Mediation geht es um einen lösungsorientierten Ansatz zur Klärung des Konfliktes. Dabei werden die Konfliktparteien in die Lage versetzt, ihren Konflikt selbst zu klären und möglichst eine Lösung zu finden, die für alle Beteiligten zukunftsfähig ist.

Die wichtigsten Prinzipien des Mediationsverfahren sind:

  • Freiwilligkeit
  • Allparteilichkeikeit
  • Eigenverantwortung
  • Offenheit und Informiertheit
  • Vertraulichkeit und Ergebnisoffenheit.

Mediatorin Barbara Stauch Für die Mediation ist wichtig, dass alle Parteien gehört und verstanden werden. Dass die Interessen, Bedürfnisse und Wünsche des Einzelnen in ihrer Unterschiedlichkeit gesehen und akzeptiert werden und ein Konsens für die Zukunft gefunden wird.

Der Mediator, Die Mediatorin schafft den sicheren Rahmen und leitet den Prozeß, um den Konfliktparteien die Möglichkeit zu geben, eine Lösung zu erarbeiten, die, für alle Beteiligten akzeptabel ist und möglichst zu einer gewinnbringenden Lösung für alle führt.

Ist eine Lösung ohne Hilfe eines Dritten nicht mehr zu finden, ist eine Mediation das Verfahren der Wahl, bevor der Gang zu einer höheren Instanz (Gericht, Schiedsverfahren) notwendig wird.

Mediation kann in sehr vielen Fällen dazu beitragen eine befriedigende Lösung eines Konfliktes herbeizuführen, und wenn nicht, kann auch die Klarheit darüber, dass eine gemeinsame Lösung nicht möglich ist, zur Entspannung der Situation beitragen.

Mit Frau Barbara Stauch bieten wir Ihnen eine erfahrene Mediatorin für die Lösung ihres Konfliktes.

M

P

In erster Linie liegt die Bedeutung des Patents darin, innovative Produkte, Verfahren und Techniken vor unerwünschter Nachahmung zu schützen.

Dem Anmelder werden durch Patente zeitlich befristete und räumlich begrenzte exklusive Nutzungsrechte gewährt. Dadurch lässt sich eine gute Positionierung am Markt sichern. Der Patentinhaber kann dieses selbst nutzen, es verkaufen oder an Dritte lizensieren. Das Patentportfolio einer Firma stellt oft einen wichtigen und nicht unerheblichen Eigentumswert dar.

Patentierbar sind Erfindungen aus allen Gebieten der Technik. Eine Erfindung muss ausführbar sein und nachvollziehbar dargestellt werden. Folgende Kriterien müssen bei der Anmeldung eines Patents erfüllt sein:

Neuheit:
Eine Erfindung gilt als neu, wenn sie nicht dem Stand der Technik entspricht. Als den aktuellem Stand der Technik bezeichnet man dabei alle Kenntnisse, die weltweit vor der Anmeldung der betreffenden Erfindung in jeder erdenklichen Weise der Öffentlichkeit zugänglich waren. Dies kann unter anderem durch schriftliche oder mündliche Beschreibungen, Benutzung oder Ausstellung der Fall sein. Achtung: In diesem Zusammenhang zählen auch Informationen, die der Antragsteller selbst veröffentlicht hat. Möchte man also etwas patentieren lassen, dann sollte der Erfinder dringend darauf achten die Erfindung vor der Anmeldung geheim zu halten.

Erfinderische Tätigkeit:
Selbst wenn die Erfindung grundsätzlich als neu angesehen wird, kann der Antrag zum Patent dennoch angelehnt werden. Dies kann dann der Fall sein, wenn die Neuerung zu naheliegend ist. Das heißt, dass die Erfindung sich nur gering vom aktuellen Stand der Technik abhebt bzw. der Innovationsgrad zu gering ist. Man sagt dann, dass die Erfindung auf nicht ausreichender erfinderischer Tätigkeit beruht.

Gewerbliche Anwendbarkeit:
Patente werden nur auf technische Erfindungen erteilt, die auf irgendeinem gewerblichen Gebiet hergestellt oder genutzt werden können. Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien, mathematische Methoden, ästhetische Formschöpfungen, Programme für Datenverarbeitungsanlagen sowie Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten sind nicht patentierbar.

Personengesellschaften entstehen durch einen Zusammenschluss von mehreren natürlichen und/oder juristischen Personen, mit dem Ziel, einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen.

Mit Ausnahme der Partnerschaftsgesellschaft führt bereits der Abschluss von Gründungsverträgen zur Entstehung der Gesellschaften im Innenverhältnis. Sogenannte Außengesellschaften bestehen mit der Teilnahme der Gesellschaft am Geschäftsleben. Die Verträge müssen nicht notariell beurkundet werden, gleichwohl wird die Anmeldung im Handelsregister von einem Notar veranlasst. Gleiches gilt für die bestimmten Berufsgruppen vorbehaltene Partnerschaft, die mit der Eintragung im Partnerschaftsregister gegründet wird.

Weitere Merkmale der Personengesellschaften sind die persönliche Haftung mit dem Privatvermögen zumindest eines Gesellschafters, überwiegend das Zusammenfallen von Inhaberschaft und Unternehmensführung und das fehlende Erfordernis von Stammkapital.

Zu den Personengesellschaften zählen:

  • Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) (BGB-Gesellschaft)
  • Kommanditgesellschaft (KG)
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
  • GmbH & Co. KG

M

Bei der Planung einer Firmengründung sind viele Aspekte zu berücksichtigen. Neben der Prüfung der Geschäftsidee und der Aufstellung eines Finanzplanes ist darüber hinaus zu entscheiden, welche Gesellschaftsform man wählen möchte.

Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften erfolgt die Gründung einer Firma auch ohne Vertrag. Praktisch beginnt das Unternehmen mit der Tätigkeit am Markt und tritt spätestens mit der pflichtgemäßen Anmeldung beim Gewerbeamt am Markt auf. Auch eine OHG und eine KG wird mit der eigenen Entscheidung gegründet und durch die Gewerbeanmeldung lediglich bekannt gegeben.

Anders verhält es sich bei der GmbH und der AG. Hier ist die notarielle Anmeldung erforderlich und eine Eintragung im Handelsregister findet statt. Die Eintragung im Handelsregister ist dabei konstitutiv, dies bedeutet, dass die Firma mit der Eintragung im Handelsregister entstanden ist. Davon abweichend gilt die Firma steuerrechtlich mit Abschluss des notariellen Vertrages als gegründet.

R

Ein Unternehmen kann als Einzelunternehmen bzw. GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) tätig werden oder eine Handelsgesellschaft wählen. Als Handelsgesellschaft kommt die oHG (offene Handelsgesellschaft), die KG (Kommanditgesellschaft) oder die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) sowie die AG (Aktiengesellschaft) in Frage.

Die verschiedenen Rechtsformen sind zum einen hinsichtlich ihrer Haftungsbeschränkung zu vergleichen, wobei die GmbH und die AG eine Haftungsbeschränkung haben. Auch die GmbH & Co. KG ist haftungsbeschränkt.

Darüber hinaus ist ein Rechtsformvergleich hinsichtlich der steuerlichen Belastung möglich. Unter Berücksichtigung der Entwicklung der zukünftigen Umsätze und Gewinne sowie der zukünftigen Gewinnverwendung, lässt sich die steuerliche Belastung durch eine entsprechende Rechtsform optimieren.

Auch bezüglich der Finanzierung lassen sich die Rechtsformen vergleichen. Wenn Kapitalgeber sich an einer Unternehmung beteiligen sollen, bieten die verschiedenen Rechtsformen unterschiedliche Beteiligungsmöglichkeiten mit unterschiedlichem Mitspracherecht der Kapitalgeber.

S

Selbstanzeige ist ein Begriff aus dem Steuerstrafrecht, der im § 371 der Abgabenordnung geregelt ist. Wer wirksam eine Selbstanzeige erstattet, kann nicht bestraft werden, obwohl er eine Steuerhinterziehung vollendet hat. Mit dem Akt der Selbstanzeige wird „tätige Reue“ auch nach einem bereits vollendeten Delikt mit Straffreiheit honoriert, ein Phänomen, das dem Strafrecht sonst fremd ist.

Das Sozialversicherungsrecht ist ein Rechtsgebiet, was unter das Rechtsberatungsgesetz fällt. Häufig ist es so, dass die steuerberatenden Kanzleien sehr intensiv im Sozialversicherungsrecht arbeiten.

Eine Beratung oder Vertretung im Rechtsstreit darf hingegen nur in wenigen Fällen durch einen Steuerberater erfolgen. Die Konsequenz daraus ist, dass interprofessionelle Rechts-und Steuerberaterkanzleien, wie die St-B-K hier ihr Tätigkeitsfeld finden.

Insbesondere bei Familienangehörigen und bei Gesellschaftern / Geschäftsführern steht in Frage, ob diese versicherungspflichtig beschäftigt werden können. Um eine Klärung herbei zu führen, ob ein Beschäftigungsverhältnis versicherungspflichtig ist, kann eine sogenannte Statusfeststellung durchgeführt werden. Die Statusfeststellung wird durch Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung vollzogen.

Die Feststellung ist dabei verbindlich. Eine rückwirkende Feststellung der Versicherungsfreiheit kann dabei zu Erstattungen der zuviel gezahlten Beiträge führen. Die Beiträge an die Kranken- und Arbeitslosenversicherung können 4 Jahre rückwirkend erstattet werden. Beiträge in der Rentenversicherung bis zu 30 Jahren.

U

Umschichtungen im Vermögensbereich finden statt, wenn materielle und/oder immaterielle Vermögenswerte in liquide Form überführt werden. In diesem Zusammenhang spricht man auch von Substitutionsfinanzierung. Diese Umschichtung erfolgt hauptsächlich durch den Umsatzprozess.

Umfinanzierung ist die Umschichtung von Positionen der Vermögens- und/oder Kapitalseite, ohne Veränderung der zur Verfügung stehenden Mittel.

Unternehmensfinanzierung ist die Planung und Durchführung aller Aufgaben, die mit dem finanzwirtschaftlichen Bereich des Unternehmens befasst sind. Sie hat im wesentlichen zwei Aufgaben: Kapitalbeschaffung und Liquiditätssicherung.

Mit der Unternehmensgründung wird ein Unternehmen sozusagen geboren. Die im Vorfeld notwendigen Planungen zur Gründung gehören ebenfalls mit zum Gründungsprozess. Sie ist ein Begriff für große Unternehmungen (Kapitalgesellschaften jenseits des Mittelstandes). Für kleine Unternehmen ist der Begriff Existenzgründung üblich.

Siehe auch Existenzgründung

Unter Unternehmenskauf wird gemeinhin eine spezielle Form des Kaufvertrages verstanden. Mit dem Unternehmenskaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer, an den Käufer ein bestimmtes Unternehmen zu verkaufen. Je nach Unternehmensform sind dabei verschiedene Form- und Wirksamkeitserfordernisse zu beachten.

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