Fühlen sie sich bei seinem Steuerberater in guten Händen oder sind sie vielleicht mit der geleisteten Beratung unzufrieden? Gestaltet sich die Kommunikation mit dem Berater schwierig oder fehlt ihnen gar der persönliche Ansprechpartner, der immer für sie erreichbar ist? Würden sie gerne ihre Unterlagen digital einreichen und Dokumente online abrufen, aber ihr Steuerberater arbeitet nur analog?
Es gibt viele Gründe, um mit dem Gedanken zu spielen den Steuerberater zu wechseln. Und doch scheuen viele Unternehmer und Privatpersonen diesen Schritt. Dabei ist der Steuerberaterwechsel ganz einfach und risikolos.
Teilen sie ihrem alten Steuerberater ihre Wechselabsicht mit.
Bei noch offenen Rechnungen kann es zu Verzögerungen beim Steuerberaterwechsel kommen, weil der Altberater Unterlagen und Daten als Sicherheit einbehält. Begleichen sie daher vor dem Beraterwechsel alle offenen Rechnungen.
Widerrufen sie dem alten Steuerberater die erteilten Vollmachen und stellen uns die nötigen Vollmachen neu aus.
Übergeben sie uns alle vorliegenden Unterlagen, die wir zur Ausübung des Mandates benötigen. Alles Weitere besorgen wir uns vom Vorberater. Sie müssen sich um nichts Weiteres kümmern.
Verschwiegenheit – Auch nach dem Steuerberaterwechsel ist der Altberater zur Verschwiegenheit verpflichtet. Bei einem Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht, hätte dies straf- und berufsrechtliche Konsequenzen.
Haftungsansprüche – Auch nach Beendigung der Beratungstätigkeit bleibt die Haftung des Vorberaters für potenzielle Vermögensschäden bestehen. Denkt der neue Steuerberater Haftungsansprüche auf, die durch den alten Berater verursacht wurden, so können sie selbstverständlich ihren Anspruch gegen ihn durchsetzen.
Weyerhofstraße 71
47803 Krefeld
02151 / 76967-30
02151 / 76967-50
Wenn sie sich für einen Wechsel zu unserer Kanzlei entschieden haben, sind wir ihnen gerne bei allen nötigen Schritten behilflich. Wir garantieren ihnen einen reibungslosen und sicheren Übergang.