Ihre Fachanwältin für Familienrecht – kompetent, engagiert und persönlich
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung, um Ihre familiären Angelegenheiten verständlich und rechtlich sicher zu gestalten. Wir begleiten Sie persönlich und einfühlsam – von Ihrem ersten Anliegen bis zur umfassenden Lösung für Ihre Zukunft.

Unsere Leistungen – persönlich und einfühlsam
Wir begleiten Sie umfassend im Familienrecht und entwickeln gemeinsam mit Ihnen individuelle, rechtlich sichere Lösungen, die Ihre persönlichen Lebensumstände optimal berücksichtigen. Dabei stehen Ihre Wünsche und Ihr Wohl für uns im Mittelpunkt.
Schützen Sie Ihre Rechte, sichern Sie Ihre familiäre Zukunft und finden Sie maßgeschneiderte Lösungen – mit persönlicher Betreuung durch eine erfahrene Fachanwältin für Familienrecht.
Unsere Schwerpunkte im Familienrecht:
- Scheidungsverfahren
- Finanzielle und wirtschaftliche Fragestellungen bei Trennung und Scheidung
- Gestaltung und Prüfung von Eheverträgen
- Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Trennungs- und Ehegattenunterhalt
- Vermögensauseinandersetzung, einschließlich Güterrecht und Zugewinn
- Auseinandersetzung der gemeinsamen Immobilie
- Versorgungsausgleich
- erbrechtliche Bezüge zum Familienrecht
- steuerrechtliche Bezüge zum Familienrecht
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Britta Iborg
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Familienrechtliche Kompetenz, die sich auszahlt
Familienrecht
klar & verständlich
Spezialistin für familienrechtliche Lösungen – transparent, engagiert und auf Augenhöhe
Ihre Fachanwältin für Familienrecht mit der Spezialisierung auf Scheidungen und vermögensrechtliche Auseinandersetzungen.
Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung und Klärung Ihrer familienrechtlichen Angelegenheiten – ob einvernehmliche Trennung oder komplexe Scheidung, einfühlsam und zielorientiert. Dabei ist für uns eine ehrliche und transparente Kommunikation auf Augenhöhe selbstverständlich.
Rechtzeitiger Rat ist oft der Schlüssel zu besseren Lösungen – gern begleiten wir Sie bereits vor der Heirat, etwa bei der Erstellung von Eheverträgen, um Sie bestmöglich abzusichern und einen fairen Grundstein für Ihre gemeinsame Zukunft zu legen.
Vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein erstes persönliches Kennenlernen.
Das sagen unsere Mandanten
Lesen Sie, was unsere Mandanten über unsere Beratung sagen.
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Mehr InformationenOptimierung der Erbschaftssteuerstrategie durch 'Güterstandsschaukel'
Ein kurzer Überblick über unsere Methoden zur effektiven Gestaltung von Testamenten und Erbschaftssteuern. ‘Güterstandsschaukel’ – eine Strategie zur Reduzierung der Steuerbelastung durch die Nutzung von steuerlichen Vorteilen zu Lebzeiten. Ziel ist es, die Steuerlast durch den Anspruch auf Zugewinnausgleich nach dem Ableben eines Partners, insbesondere für vermögende Ehepaare mit umfangreichem Immobilien- und Unternehmensvermögen, zu minimieren.
Unser Ansatz: Durchführung des lebzeitigen Zugewinnausgleichs, welcher den bisherigen Güterstand der Zugewinngemeinschaft beendet und anschließend neu begründet wird. Diese sogenannte ‘Güterstandsschaukel’ erfolgt unter notarieller Aufsicht und umfasst ebenfalls die Ermittlung des Zugewinnausgleichsanspruchs durch unsere Fachexperten.
Ergebnis: Eine signifikante Reduzierung der Steuerbelastung für die Ehefrau, die den Zugewinnausgleich bereits zu Lebzeiten geltend machen konnte. Dies wurde du
Strategische Testamentsgestaltung durch Separierung von Privat- und Betriebsvermögen mittels Stiftungsgründung
Entwicklung eines maßgeschneiderten Testaments für einen erfolgreichen Unternehmer mit beträchtlichem jährlichen Gewinn über 1,0 Millionen Euro, der zugleich eine Familie zu versorgen hat.
Problemstellung: Das inhabergeführte Unternehmen des Mandanten generiert hohe Erträge, was ein unkalkulierbares Risiko für eine potenziell hohe Erbschaftssteuerlast darstellt.
Lösungsansatz: Zur Absicherung wurde ein gemeinschaftliches Testament von den Eheleuten erstellt, in dem eine noch zu gründende Familienstiftung als Haupterbin des Unternehmensvermögens eingesetzt wird. Das gesamte Privatvermögen geht als Vermächtnis an die Ehefrau. Ein Partner der Steuerberatungskanzlei St-B-K wurde als Testamentsvollstrecker bestimmt, um nach dem Erbfall sowohl die Unternehmensführung sicherzustellen als auch die Stiftung zu etablieren.
Ergebnis: Durch diese Strukturierung wird die Erbschaftsteuerbelastung effektiv auf die Stiftung übertragen, wodurch das Privatvermögen der Ehefrau gesichert ist. Die Unternehmenskontinuität ist durch die Stiftung gewährleistet, und die Erträge können an die Nachkommen weitergeleitet werden.
Nahtlose Unternehmensnachfolge durch Umstrukturierung in eine GmbH & Co. KG
Aufgabenstellung: Ein ertragreiches Einzelunternehmen, geführt vom Vater, soll in die Hände des Sohnes übergehen, ohne dabei Erbschafts- oder Einkommensteuer zu generieren. Zusätzlich ist eine Beschränkung der Haftung erforderlich.
Strategische Umsetzung: Zur Realisierung dieser Ziele wurde eine GmbH & Co. KG gegründet. Diese Gesellschaftsform wurde gewählt, um die Haftungsrisiken zu minimieren. Vater und Sohn wurden als gleichberechtigte Partner mit jeweils 50 % Beteiligung in die KG aufgenommen. Die Überführung des Einzelunternehmens in die KG erfolgte rückwirkend zum 01.01.2016 gemäß dem Umwandlungsgesetz.
Ergebnis: Durch die Umwandlung ist der Sohn nun zur Hälfte am Gewinn beteiligt und die GmbH & Co. KG genießt den Vorteil der Haftungsbeschränkung. Die Umstrukturierung löste keine zusätzlichen Steuern aus. Der Gesellschaftsvertrag der KG wurde so gestaltet, dass er flexible Regelungen hinsichtlich Stimmrechten, Vergütungen für geschäftsführende Tätigkeiten und Erbfolge enthält, die die Interessen beider Generationen, Vater und Sohn, optimal berücksichtigen.
Schlichtung und Optimierung in einer tief zerstrittenen Erbengemeinschaft
Aufgabenstellung: Die Aufgabe bestand darin, eine tief zerstrittene Erbengemeinschaft, die durch interne Konflikte, rechtliche Auseinandersetzungen und gegenseitige Strafanzeigen geprägt war, aufzulösen. Das Ziel war es, eine rechtssichere und steueroptimierte Teilung des Erbes zu erreichen, wobei insbesondere Immobilien und gesellschaftsrechtliche Beteiligungen betroffen waren, sowie den Familienfrieden so weit wie möglich zu wahren.
Lösungsansatz: Durchführung zahlreicher Verhandlungstermine mit allen beteiligten Erben und deren Rechtsberatern, um ein umfassendes und steueroptimiertes Auseinandersetzungskonzept zu erarbeiten. Dieses Konzept berücksichtigte auch Vorausempfänge der Erben, um eine gerechte Verteilung zu gewährleisten.
Ergebnis: Die umfassenden Verhandlungen führten zur erfolgreichen Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft. Das Nachlassvermögen wurde gerecht unter den Erben aufgeteilt, was zur Beendigung der zahlreichen gerichtlichen Prozesse beitrug. Dieses Ergebnis stellte einen wichtigen Schritt zur Wiederherstellung des Familienfriedens dar.