Diätverpflegung: Aufwendungen für Arzneimittel sind außergewöhnliche Belastung
Aufwendungen für ärztlich verordnete Arzneimittel im Sinne von § 2 des Arzneimittelgesetzes (AMG) unterfallen nicht dem Abzugsverbot für Diätverpflegung nach…
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