Experten für steueroptimierte Holding Strukturen & Vermögensaufbau
Spezialisierte Berater im Gesellschaftsrecht und Steuerrecht für Umstrukturierungen, Unternehmenskauf oder Verkauf und steueroptimierten Unternehmensfinanzierungen.
Sparen Sie Steuern, sichern Sie Ihre Zukunft und optimieren Sie Ihre Vermögensstruktur – mit persönlicher Betreuung durch erfahrene Fachanwälte und Steuerberater.

Unsere Leistungen – passgenau und verständlich
Wir bieten umfassende Beratungsleistungen im Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht an, um steuereffiziente und juristisch optimierte Unternehmensstrukturen zu entwickeln und umzusetzen.
Unsere Schwerpunkte im Überblick:
Aufbau von Gesellschaftsstrukturen:
- Umwandlungen von Unternehmen z.B. in eine GmbH
- Übertragung von Unternehmen z.B. an eine Holding
- Beteiligungen im Ramen der Erbfolge
- steueroptimierte Gewinnentnahmen durch z.B. stille Gesellschaften
Steuerrecht für Privatpersonen & Immobilienbesitzer:
- Steuererklärungen & Steuerplanung
- Immobilienvermögen steuerlich optimieren
- Beratung bei Erbschaft und Schenkung
- Strategien zur Vermeidung von Grunderwerbsteuer
Kauf und Verkauf von Unternehmen:
- Planung des steueroptimierten Unternehmensverkauf
- Unternehmensnachfolge professionell gestalten
- Due Diligence im Ramen von Unternehmenskäufen
- Verträge erstellen & Gesellschafterkonflikte lösen
Jetzt Termin zur Erstberatung vereinbaren!
Sichern Sie sich jetzt Ihre individuelle Beratung im Steuer- und Gesellschaftsrecht – kontaktieren Sie uns!
Steuerkompetenz, die sich auszahlt
Gesellschaftsrecht klar & verständlich
Gesellschafts- und Steuerrecht aus einer Hand Erfahrung die sich auszahlt
Ob Steueroptimierung für Privatpersonen, Beratung für Immobilienbesitzer oder gesellschaftsrechtliche Lösungen für Unternehmer: Unsere Experten begleiten Sie sicher, individuell und verständlich durch komplexe steuerliche und rechtliche Fragestellungen.
Nutzen Sie unsere Expertise für Ihren finanziellen und rechtlichen Erfolg. Jetzt unverbindlich anfragen!



Das sagen unsere Mandanten
Lesen Sie, was unsere Mandanten über die Steuer- und gesellschaftsrechtliche Beratung sagen.
Überzeugen Sie sich jetzt selbst. Vereinbaren Sie Ihre Erstberatung!
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Mehr InformationenSteuer & Gesellschaftsrecht – individuell, sicher, erfolgreich
Wir bieten Ihnen klare Lösungen und maßgeschneiderte Strategien für Ihre steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Anliegen.
Profitieren Sie von unserer Expertise und sichern Sie langfristig Ihre finanziellen Vorteile.
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Individuelle Steuerplanung & -optimierung
Wir entwickeln passgenaue Strategien, die Ihre persönliche Steuersituation nachhaltig verbessern. -
Steuerrechtliche Beratung bei Immobilieninvestitionen
Nutzen Sie unsere Expertise, um Ihre Immobilieninvestments steuerlich optimal zu gestalten. -
Steuerberatung für Erbschaft & Schenkung
Sichern Sie Vermögenswerte langfristig durch steueroptimierte Übertragungen. -
Langfristige Beratung
Wir betreuen Sie nach Ihrer Umstrukturierung bei einer Vielzahl von Fristen die bis zu 15 Jahre andauern. -
Umfassende Unterstützung bei Betriebsprüfungen
Verlassen Sie sich auf unsere Expertise, um Betriebsprüfungen sicher und erfolgreich zu bestehen. -
Beratung zur Unternehmensgründung & Rechtsformwahl
Treffen Sie die richtige Entscheidung bei der Gründung Ihres Unternehmens – steuerlich und rechtlich. -
Maßgeschneiderte Holdingstrukturen
Nutzen Sie unsere Erfahrung beim Aufbau steueroptimierter und rechtlich sicherer Holdinggesellschaften. -
Optimierung von Gesellschaftsverträgen
Rechtlich sichere und steuerlich vorteilhafte Vertragsgestaltung für Ihr Unternehmen. -
Professionelle Unternehmensnachfolge
Wir planen und begleiten Ihre Nachfolgeregelung, optimal abgestimmt auf steuerliche und gesellschaftsrechtliche Aspekte. -
Begleitung bei Unternehmensverkäufen (M&A)
Professionelle Unterstützung bei Kauf oder Verkauf Ihres Unternehmens – klar, transparent, effektiv.
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Optimierung der Erbschaftssteuerstrategie durch 'Güterstandsschaukel'
Ein kurzer Überblick über unsere Methoden zur effektiven Gestaltung von Testamenten und Erbschaftssteuern. ‘Güterstandsschaukel’ – eine Strategie zur Reduzierung der Steuerbelastung durch die Nutzung von steuerlichen Vorteilen zu Lebzeiten. Ziel ist es, die Steuerlast durch den Anspruch auf Zugewinnausgleich nach dem Ableben eines Partners, insbesondere für vermögende Ehepaare mit umfangreichem Immobilien- und Unternehmensvermögen, zu minimieren.
Unser Ansatz: Durchführung des lebzeitigen Zugewinnausgleichs, welcher den bisherigen Güterstand der Zugewinngemeinschaft beendet und anschließend neu begründet wird. Diese sogenannte ‘Güterstandsschaukel’ erfolgt unter notarieller Aufsicht und umfasst ebenfalls die Ermittlung des Zugewinnausgleichsanspruchs durch unsere Fachexperten.
Ergebnis: Eine signifikante Reduzierung der Steuerbelastung für die Ehefrau, die den Zugewinnausgleich bereits zu Lebzeiten geltend machen konnte. Dies wurde du
Strategische Testamentsgestaltung durch Separierung von Privat- und Betriebsvermögen mittels Stiftungsgründung
Entwicklung eines maßgeschneiderten Testaments für einen erfolgreichen Unternehmer mit beträchtlichem jährlichen Gewinn über 1,0 Millionen Euro, der zugleich eine Familie zu versorgen hat.
Problemstellung: Das inhabergeführte Unternehmen des Mandanten generiert hohe Erträge, was ein unkalkulierbares Risiko für eine potenziell hohe Erbschaftssteuerlast darstellt.
Lösungsansatz: Zur Absicherung wurde ein gemeinschaftliches Testament von den Eheleuten erstellt, in dem eine noch zu gründende Familienstiftung als Haupterbin des Unternehmensvermögens eingesetzt wird. Das gesamte Privatvermögen geht als Vermächtnis an die Ehefrau. Ein Partner der Steuerberatungskanzlei St-B-K wurde als Testamentsvollstrecker bestimmt, um nach dem Erbfall sowohl die Unternehmensführung sicherzustellen als auch die Stiftung zu etablieren.
Ergebnis: Durch diese Strukturierung wird die Erbschaftsteuerbelastung effektiv auf die Stiftung übertragen, wodurch das Privatvermögen der Ehefrau gesichert ist. Die Unternehmenskontinuität ist durch die Stiftung gewährleistet, und die Erträge können an die Nachkommen weitergeleitet werden.
Nahtlose Unternehmensnachfolge durch Umstrukturierung in eine GmbH & Co. KG
Aufgabenstellung: Ein ertragreiches Einzelunternehmen, geführt vom Vater, soll in die Hände des Sohnes übergehen, ohne dabei Erbschafts- oder Einkommensteuer zu generieren. Zusätzlich ist eine Beschränkung der Haftung erforderlich.
Strategische Umsetzung: Zur Realisierung dieser Ziele wurde eine GmbH & Co. KG gegründet. Diese Gesellschaftsform wurde gewählt, um die Haftungsrisiken zu minimieren. Vater und Sohn wurden als gleichberechtigte Partner mit jeweils 50 % Beteiligung in die KG aufgenommen. Die Überführung des Einzelunternehmens in die KG erfolgte rückwirkend zum 01.01.2016 gemäß dem Umwandlungsgesetz.
Ergebnis: Durch die Umwandlung ist der Sohn nun zur Hälfte am Gewinn beteiligt und die GmbH & Co. KG genießt den Vorteil der Haftungsbeschränkung. Die Umstrukturierung löste keine zusätzlichen Steuern aus. Der Gesellschaftsvertrag der KG wurde so gestaltet, dass er flexible Regelungen hinsichtlich Stimmrechten, Vergütungen für geschäftsführende Tätigkeiten und Erbfolge enthält, die die Interessen beider Generationen, Vater und Sohn, optimal berücksichtigen.
Schlichtung und Optimierung in einer tief zerstrittenen Erbengemeinschaft
Aufgabenstellung: Die Aufgabe bestand darin, eine tief zerstrittene Erbengemeinschaft, die durch interne Konflikte, rechtliche Auseinandersetzungen und gegenseitige Strafanzeigen geprägt war, aufzulösen. Das Ziel war es, eine rechtssichere und steueroptimierte Teilung des Erbes zu erreichen, wobei insbesondere Immobilien und gesellschaftsrechtliche Beteiligungen betroffen waren, sowie den Familienfrieden so weit wie möglich zu wahren.
Lösungsansatz: Durchführung zahlreicher Verhandlungstermine mit allen beteiligten Erben und deren Rechtsberatern, um ein umfassendes und steueroptimiertes Auseinandersetzungskonzept zu erarbeiten. Dieses Konzept berücksichtigte auch Vorausempfänge der Erben, um eine gerechte Verteilung zu gewährleisten.
Ergebnis: Die umfassenden Verhandlungen führten zur erfolgreichen Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft. Das Nachlassvermögen wurde gerecht unter den Erben aufgeteilt, was zur Beendigung der zahlreichen gerichtlichen Prozesse beitrug. Dieses Ergebnis stellte einen wichtigen Schritt zur Wiederherstellung des Familienfriedens dar.