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Experten für steueroptimierte Holding Strukturen & Vermögensaufbau

Spezialisierte Berater im Gesellschaftsrecht und Steuerrecht für Umstrukturierungen, Unternehmenskauf oder Verkauf und steueroptimierten Unternehmensfinanzierungen.

Sparen Sie Steuern, sichern Sie Ihre Zukunft und optimieren Sie Ihre Vermögensstruktur – mit persönlicher Betreuung durch erfahrene Fachanwälte und Steuerberater.

Unsere Leistungen – passgenau und verständlich

Wir bieten umfassende Beratungsleistungen im Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht an, um steuereffiziente und juristisch optimierte Unternehmensstrukturen zu entwickeln und umzusetzen.

Unsere Schwerpunkte im Überblick:

Aufbau von Gesellschaftsstrukturen:

Steuerrecht für Privatpersonen & Immobilienbesitzer:

Kauf und Verkauf von Unternehmen:

Nutzen Sie unsere Expertise, um Steuern zu sparen und Ihre rechtlichen Strukturen zu optimieren. Wir begleiten Sie individuell und verständlich – vom Erstgespräch bis zur erfolgreichen Umsetzung.

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Steuerkompetenz, die sich auszahlt
Gesellschaftsrecht klar & verständlich

Gesellschafts- und Steuerrecht aus einer Hand Erfahrung die sich auszahlt

Ob Steueroptimierung für Privatpersonen, Beratung für Immobilienbesitzer oder gesellschaftsrechtliche Lösungen für Unternehmer: Unsere Experten begleiten Sie sicher, individuell und verständlich durch komplexe steuerliche und rechtliche Fragestellungen.

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Jahre Erfahrung in Steuer- u. Gesellschaftsrecht
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Beratungen für Privatpersonen & Unternehmen
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Das sagen unsere Mandanten

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Steuer & Gesellschaftsrecht – individuell, sicher, erfolgreich

Wir bieten Ihnen klare Lösungen und maßgeschneiderte Strategien für Ihre steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Anliegen.
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Ein kurzer Überblick über unsere Methoden zur effektiven Gestaltung von Testamenten und Erbschaftssteuern. ‘Güterstandsschaukel’ – eine Strategie zur Reduzierung der Steuerbelastung durch die Nutzung von steuerlichen Vorteilen zu Lebzeiten. Ziel ist es, die Steuerlast durch den Anspruch auf Zugewinnausgleich nach dem Ableben eines Partners, insbesondere für vermögende Ehepaare mit umfangreichem Immobilien- und Unternehmensvermögen, zu minimieren.

Unser Ansatz: Durchführung des lebzeitigen Zugewinnausgleichs, welcher den bisherigen Güterstand der Zugewinngemeinschaft beendet und anschließend neu begründet wird. Diese sogenannte ‘Güterstandsschaukel’ erfolgt unter notarieller Aufsicht und umfasst ebenfalls die Ermittlung des Zugewinnausgleichsanspruchs durch unsere Fachexperten.

Ergebnis: Eine signifikante Reduzierung der Steuerbelastung für die Ehefrau, die den Zugewinnausgleich bereits zu Lebzeiten geltend machen konnte. Dies wurde du

Entwicklung eines maßgeschneiderten Testaments für einen erfolgreichen Unternehmer mit beträchtlichem jährlichen Gewinn über 1,0 Millionen Euro, der zugleich eine Familie zu versorgen hat.

Problemstellung: Das inhabergeführte Unternehmen des Mandanten generiert hohe Erträge, was ein unkalkulierbares Risiko für eine potenziell hohe Erbschaftssteuerlast darstellt.

Lösungsansatz: Zur Absicherung wurde ein gemeinschaftliches Testament von den Eheleuten erstellt, in dem eine noch zu gründende Familienstiftung als Haupterbin des Unternehmensvermögens eingesetzt wird. Das gesamte Privatvermögen geht als Vermächtnis an die Ehefrau. Ein Partner der Steuerberatungskanzlei St-B-K wurde als Testamentsvollstrecker bestimmt, um nach dem Erbfall sowohl die Unternehmensführung sicherzustellen als auch die Stiftung zu etablieren.

Ergebnis: Durch diese Strukturierung wird die Erbschaftsteuerbelastung effektiv auf die Stiftung übertragen, wodurch das Privatvermögen der Ehefrau gesichert ist. Die Unternehmenskontinuität ist durch die Stiftung gewährleistet, und die Erträge können an die Nachkommen weitergeleitet werden.

Aufgabenstellung: Ein ertragreiches Einzelunternehmen, geführt vom Vater, soll in die Hände des Sohnes übergehen, ohne dabei Erbschafts- oder Einkommensteuer zu generieren. Zusätzlich ist eine Beschränkung der Haftung erforderlich.

Strategische Umsetzung: Zur Realisierung dieser Ziele wurde eine GmbH & Co. KG gegründet. Diese Gesellschaftsform wurde gewählt, um die Haftungsrisiken zu minimieren. Vater und Sohn wurden als gleichberechtigte Partner mit jeweils 50 % Beteiligung in die KG aufgenommen. Die Überführung des Einzelunternehmens in die KG erfolgte rückwirkend zum 01.01.2016 gemäß dem Umwandlungsgesetz.

Ergebnis: Durch die Umwandlung ist der Sohn nun zur Hälfte am Gewinn beteiligt und die GmbH & Co. KG genießt den Vorteil der Haftungsbeschränkung. Die Umstrukturierung löste keine zusätzlichen Steuern aus. Der Gesellschaftsvertrag der KG wurde so gestaltet, dass er flexible Regelungen hinsichtlich Stimmrechten, Vergütungen für geschäftsführende Tätigkeiten und Erbfolge enthält, die die Interessen beider Generationen, Vater und Sohn, optimal berücksichtigen.

Aufgabenstellung: Die Aufgabe bestand darin, eine tief zerstrittene Erbengemeinschaft, die durch interne Konflikte, rechtliche Auseinandersetzungen und gegenseitige Strafanzeigen geprägt war, aufzulösen. Das Ziel war es, eine rechtssichere und steueroptimierte Teilung des Erbes zu erreichen, wobei insbesondere Immobilien und gesellschaftsrechtliche Beteiligungen betroffen waren, sowie den Familienfrieden so weit wie möglich zu wahren.

Lösungsansatz: Durchführung zahlreicher Verhandlungstermine mit allen beteiligten Erben und deren Rechtsberatern, um ein umfassendes und steueroptimiertes Auseinandersetzungskonzept zu erarbeiten. Dieses Konzept berücksichtigte auch Vorausempfänge der Erben, um eine gerechte Verteilung zu gewährleisten.

Ergebnis: Die umfassenden Verhandlungen führten zur erfolgreichen Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft. Das Nachlassvermögen wurde gerecht unter den Erben aufgeteilt, was zur Beendigung der zahlreichen gerichtlichen Prozesse beitrug. Dieses Ergebnis stellte einen wichtigen Schritt zur Wiederherstellung des Familienfriedens dar.

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