Eine Bauhelfertätigkeit unterliegt nicht dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn eigenwirtschaftliche Motive (hier Erlangung von Bauholz) im Vordergrund stehen. Dies…
Ein beschwerdefreies Intervall von rund drei Wochen zwischen einem Unfall und dem erstmaligen Vorbringen des Verunfallten zu bestimmten Beschwerden (hier:…