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AfA von Gebäuden: Bundesfinanzministerium veröffentlicht Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück

Das Bundesfinanzministerium hat auf seinen Seiten eine Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück mit Stand vom Januar 2015 veröffentlicht.

Hintergrund: Zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für Absetzungen für Abnutzung (AfA) von Gebäuden (§ 7 Absatz 4 bis 5a Einkommensteuergesetz) ist es in der Praxis häufig erforderlich, einen Gesamtkaufpreis für ein bebautes Grundstück auf das Gebäude, das der Abnutzung unterliegt, sowie den nicht abnutzbaren Grund und Boden aufzuteilen. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist ein Gesamtkaufpreis für ein bebautes Grundstück nicht nach der so genannten Restwertmethode, sondern nach dem Verhältnis der Verkehrswerte oder Teilwerte auf den Grund und Boden einerseits sowie das Gebäude andererseits aufzuteilen (vgl. Bundesfinanzhof, Urteil vom 10.10.2000, IX R 86/97).

Die obersten Finanzbehörden von Bund und Ländern stellen jetzt eine Arbeitshilfe zur Verfügung, die es unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung ermöglicht, in einem typisierten Verfahren entweder eine Kaufpreisaufteilung selbst vorzunehmen oder die Plausibilität einer vorliegenden Kaufpreisaufteilung zu prüfen. Zusätzlich steht eine Anleitung für die Berechnung zur Aufteilung eines Grundstückskaufpreises zur Verfügung. Arbeitshilfe und Anleitung stehen auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums (www.bundesfinanzministerium.de) unter der Rubrik „Steuern“ zum Download zur Verfügung.

Bundesfinanzministerium, PM vom 04.02.2015


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