Immobilieninvestoren sollen die Grunderwerbsteuer künftig nicht mehr so leicht umgehen können. Dazu hat die Bundesregierung eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht. Derzeit nutzten einige Immobilieninvestoren ein Schlupfloch: Statt einer Immobilie kauften sie Anteile an der Firma, die Eigentümerin der Immobilie ist. Diese so genannten Share Deals seien bislang grunderwerbsteuerfrei geblieben, solange Investoren weniger als 95 Prozent der Unternehmensanteile kaufen. Das Problem ist laut Bundesregierung, dass mitgebrachte Co-Investoren häufig die verbleibenden Anteile übernehmen. Nach einer Wartezeit von fünf Jahren könnten dann beide die […]
Beitrag ansehenFinanztransaktionsteuer: Bundesregierung verweist auf positive Erfahrungen in anderen Ländern
Nach Ansicht der Bundesregierung wird die geplante Einführung einer Finanztransaktionsteuer keine negativen Effekte auf die Finanzstabilität haben. In ihrer Antwort (BT-Drs. 19/12142) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 19/11620) heißt es, die Erfahrung mit einer Finanztransaktionsteuer in zahlreichen Industrieländern wie zum Beispiel Frankreich, Italien, Belgien, Finnland und Irland belegten, dass ein signifikanter Rückgang der Aktienquote im Anlageverhalten der Sparer nicht zu befürchten sei. Der Bundesfinanzminister gehe davon aus, dass noch im Jahr 2019 eine Einigung unter den Finanzministern […]
Beitrag ansehenDifferenzbesteuerung beim „Ausschlachten“ von Gebrauchtfahrzeugen
Was der BFH bereits 2017 entschieden hat (Urteil vom 23.2.2017, Az. V R 37/15), wird jetzt endlich auch im Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) festgeschrieben. Dort wird in Abschnitt 25a.1. der Absatz 4 UStAE um die folgenden Regelungen ergänzt:
Die Differenzbesteuerung ist auch dann anwendbar, wenn ein Unternehmer Gegenstände liefert, die er gewonnen hat, indem er die zuvor von ihm erworbenen Gebrauchtgegenstände, z. B. Gebrauchtfahrzeuge, zerlegt hat.
Die Einkaufspreise der ausgebauten und weiterverkauften Einzelteile sind im Wege der sachgerechten Schätzung zu ermitteln.
Die Sch […]
Steuerberater laut Steuerberaterverband keine Auftragsverarbeiter nach DSGVO
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) geht ebenso wie die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) davon aus, dass Steuerberater, die Löhne und Gehälter abrechnen, keine nur weisungsgebundenen Auftragsverarbeiter im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind. Anders sähen dies einzelne Landesdatenschutzbehörden, so der DStV. Sie meinten, bei der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung würden Steuerberater nach Anweisung arbeiten und müssten deshalb eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit ihren Mandanten schließen.
Dieser Auffassung stünden die Beratungspraxis und die zwingenden Berufsregeln der Steuerberater ausdrücklich entgegen, betont DStVPräsident Elster. Steuerberater w […]
Beitrag ansehen