Bund und Länder wollen das Besteuerungsverfahren modernisieren. In einem gemeinsamen Konzept nennen sie drei Ziele. So sollen Kommunikationsprozesse und Arbeitsabläufe strukturell neu gestaltet werden.
Mit verstärktem IT-Einsatz soll das steuerliche Massenverfahren optimiert werden. Außerdem geht es darum, die Aufgaben der Steuerverwaltung nachhaltig, effektiv und wirtschaftlich zu erfüllen.
Neue technische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen, ein verändertes globales Umfeld, die demografische Entwicklung der Gesellschaft und abnehmende personelle Ressourcen beeinflussten zunehmend das Besteuerungsverfahren. Bund und Länder sähen daher gemeinsam die Notwendigkeit, Arbeitsabläufe im steuerlichen Massenverfahren neu auszurichten, erläutert das Bundesfinanzministerium. Die wesentlichen Handlungsfelder der Verfahrensmodernisierung sind seinen Angaben zufolge eine größere Serviceorientierung der Steuerverwaltung, eine stärkere Unterstützung der Arbeitsabläufe durch die Informationstechnologie (IT) und strukturelle Verfahrensanpassungen. Von den Möglichkeiten eines zielgenaueren Ressourceneinsatzes sollen alle am Verfahren Beteiligten gleichermaßen profitieren.
Zur Umsetzung des Gesamtpaketes seien rechtliche, technische und organisatorische Anpassungen notwendig. Mit den erforderlichen gesetzgeberischen Arbeiten solle Anfang 2015 begonnen werden. Die organisatorische und die IT-Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen erfolgten schrittweise und erforderten erhebliche zusätzliche Investitionen von Bund und Ländern.
Bundesfinanzministerium, PM vom 21.11.2014
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