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Bundestags-Finanzausschuss stimmt Ratinggesetz zu

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am 05.11.2014 einer Neuordnung des Ratingwesens zugestimmt. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen nahm der Ausschuss den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Verringerung der Abhängigkeit von Ratingagenturen an. Die Fraktion Die Linke enthielt sich. Zuvor waren auf Antrag der Koalitionsfraktionen einige überwiegend redaktionelle Änderungen an dem Entwurf vorgenommen worden.

Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Abhängigkeit der Finanzbranche von Bewertungen der Ratingagenturen zu verringern. Die unkritische und häufig schematische Übernahme von Ratings von Ratingagenturen zur Einstufung der Bonitätsgewichtung von Kreditnehmern und Wertpapieren zu aufsichtsrechtlichen Zwecken durch Unternehmen der Finanzbranche habe häufig zu einer unzureichenden Einschätzung der Ausfallrisiken geführt, so die Begründung der Regierung. Dies habe zum Entstehen der Finanzmarktkrise im Herbst 2008 beigetragen.

Der Gesetzentwurf, mit dem auch europäisches Recht umgesetzt wird, sieht vor, dass die Unternehmen der Finanzbranche in Zukunft bei der Bonitätseinschätzung stärker eigene Einschätzungen von Risiken vornehmen müssen. Mit dem Gesetzentwurf werden in die Bußgeldvorschriften des Kapitalanlagegesetzbuches zudem neue Tatbestände für Ordnungswidrigkeiten aufgenommen.

Deutscher Bundestag, PM vom 05.11.2014


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