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Dachausbau allein genügt nicht, um Vermietungsabsicht zu beweisen

Dachausbau Werbungskosten

Baut ein Hauseigentümer das Dachgeschoss des Gebäudes aus und gibt er an, es vermieten zu wollen, so muss er, will er „negative Werbungskosten“ in seiner Steuererklärung steuermindernd geltend machen, nachweisen, dass er sich ernsthaft und nachhaltig um eine Vermietung bemüht hat, wenn ihm dies bislang nicht oder nur für ein paar Monate gelungen ist.

Dabei kann auch die Reaktion auf Mietgesuche oder die Bewerbung von Mietobjekten in geschlossenen Foren, etwa in Unternehmenspublikationen oder am Schwarzen Brett, als ernsthafte Vermietungsbemühung anzusehen sein. In diesen Fällen sind an die Nachhaltigkeit solcher Bemühungen erhöhte Anforderungen zu stellen, so das Niedersächsische Finanzgericht. Sind die selbst unternommenen Bemühungen erkennbar nicht erfolgreich, sei der Hauseigentümer gehalten, sein Verhalten anzupassen und sowohl geeignetere Wege der Vermarktung zu suchen als auch seine Vermietungsbemühungen, etwa durch die Einschaltung eines Maklers oder durch Nutzung alternativer Bewerbungsmöglichkeiten, zu intensivieren. Geschieht das nicht, wird es nichts mit der (geplanten) Steuerersparnis und sein Vorhaben ist als Liebhaberei einzustufen.

Niedersächsisches FG, 9 K 81/13 vom 17.09.2014


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