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Deutsch-französisches Doppelbesteuerungsabkommen: Vereinfachungen für Rentner

Bundesfinanzminister Schäuble (CDU) und sein französischer Amtskollege Michel Sapin haben ein überarbeitetes deutsch-französisches Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) unterzeichnet. Das Zusatzabkommen vereinfacht unter anderem die Besteuerungssituation für viele Rentner mit Altersbezügen aus dem jeweils anderen Staat.

Zukünftig werden Rentenzahlungen aus der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung an in Frankreich ansässige Bezieher ausschließlich in Frankreich besteuert. Entsprechendes gilt für den umgekehrten Fall. Die aus der Neuregelung jeweils resultierenden Steuermindereinnahmen werden durch entsprechende Ausgleichszahlungen kompensiert.

Weiterhin sieht das Zusatzabkommen einen Fiskalausgleich in Bezug auf die Grenzgängerregelung des deutsch-französischen DBA vor. Zu seinem Inkrafttreten bedarf das Zusatzabkommen nach seiner Unterzeichnung noch der Ratifikation auf beiden Seiten. Es ist beabsichtigt, die Anwendung des Zusatzabkommens ab dem Jahr 2016 sicherzustellen.

Bundesfinanzministerium, PM vom 31.03.2015


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