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Einspruchsfrist: Keine Verlängerung wegen chronischer Krankheit

Wer gegen einen Bescheid des Finanzamtes angehen will, der muss das innerhalb eine Monats nach dem Zugang des Bescheides tun. Eine plötzlich eintretende schwere Erkrankung kann dazu führen, dass bei Versäumung der Frist „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ gewährt, die Frist demnach verlängert wird.

Das gilt jedoch nicht, wenn eine Mutter, die gegen einen Bescheid des Finanzamtes Einspruch einlegen will, bereits seit Jahren chronisch krank ist und demnach – wie hier – „mit den Symptomen umgehen“ musste. Sie habe deshalb damit rechnen müssen, Phasen zu haben, in denen sie durch ihre Erkrankung in ihrem Alltagsleben eingeschränkt ist. Deshalb hätte sie eine andere Person damit bevollmächtigen müssen, ihre Rechte wahrzunehmen.

FG Münster, 6 K 1015/13 vom 28.04.2014


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