Große Unternehmen sollen verpflichtet werden, in regelmäßigen Abständen so genannte Energieaudits durchzuführen. Dabei werden die Energiequellen und der Energieverbrauch eines Unternehmens überprüft und bewertet.
Die Pflicht zur Durchführung dieser Energieaudits soll einen gemeinsamen Rahmen für Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz in der Europäischen Union (EU) schaffen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Energieeffizienz in der EU bis zum Jahr 2020 um 20 Prozent gesteigert wird.
Deutscher Bundestag, PM vom 08.12.2014
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