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Erbrecht auf einen Blick: Testament oder Erbvertrag?

Mit dem Testament oder über einen Erbvertrag können Sie schon zu Lebzeiten darüber bestimmen, wie Ihr Nachlass im Falle Ihres Ablebens verteilt wird. Während das Testament eine einseitige Bestimmung durch den:die zukünftige:n Erblasser:in ist, zeichnet sich der Erbvertrag durch die Mitwirkung des:der Vertragspartner:in aus. Beide Optionen haben Vor- und Nachteile: Erfahren Sie jetzt, welche Eigenschaften typischerweise Testament und Erbvertrag auszeichnen.

Nachlassregelung per Testament

Das Recht zur Regelung des eigenen Nachlasses wird in Deutschland durch die Eigentumsgarantie über Artikel 14 des Grundgesetzes (kurz: GG) gewährleistet. Diese räumt den Erblasser:innen die Möglichkeit ein, über den Nachlass selbst zu bestimmen. Damit können diese festlegen, wie das Vermögen im Falle des Todes verteilt werden soll. Ebenfalls haben diese damit die Möglichkeit, bestimmte Personen vom Nachlass auszuschließen.

Die Nachlassregelung per Testament oder Erbvertrag wird juristisch als gewillkürte Erbfolge bezeichnet. Verzichtet der:die Erblasser:in auf eine Nachlassregelung, gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge, die sich aus den Vorschriften der §§ 1924ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (kurz: BGB) ergeben.

Grundsätzlich kann der:die Erblasser:in frei wählen, ob zur Nachlassregelung ein Testament oder doch lieber einen Erbvertrag gelten soll. Der hauptsächliche Unterschied zwischen beiden Möglichkeiten besteht in der Bindungswirkung.

Vorteile der Nachlassregelung per Testament

Die Nachlassregelung per Testament wird durch den Gesetzgeber in § 1937 BGB als letztwillige Verfügung bezeichnet. Dabei stehen Erblasser:innen verschiedene Varianten zur Verfügung:

  • öffentliches Testament;
  • eigenhändiges oder privates Testament und
  • als Sonderfall: Berliner Testament oder Ehegattentestament.

Als vorteilhaft erweist sich das Testament vor allem in Bezug auf die Möglichkeit, die Nachlassregelung jederzeit ohne weitere Mitwirkung von anderen beseitigen zu können. Ebenfalls haben Erblasser:innen die Möglichkeit, das Testament jederzeit ändern zu können – etwa dann, wenn sich die Lebensumstände geändert haben.

Nachteile der Nachlassregelung per Testament

Nachteilig wirken sich beim Testament in der Regel die damit einhergehenden steuerlichen Verpflichtungen aus. Relevant ist dies insbesondere für Erbfälle, in denen hohe Summen bzw. hohe Vermögenswerte durch den:die Erblasser:in an die Erb:innen übergehen. Die Steuerlast kann allerdings durch die geschickte Nutzung von Steuerfreibeträgen reduzieren. Inwiefern das im individuellen Fall in Betracht kommt, prüft der Anwalt für Erbrecht oder der Anwalt für Steuerrecht.

Nachlassregelung per Erbvertrag

Während das Testament einseitig durch den:die Erblasser:in aufgesetzt werden kann, bedarf der Erbvertrag der Mitwirkung beider Vertragsparteien. Rechtlich sind Testament und Erbvertrag gleichgestellt: Der Gesetzgeber hat hierzu keine Präferenz definiert.

Der Erbvertrag wird inhaltlich nach dem Willen der Vertragsparteien frei gestaltet. Wird er notariell beurkundet, so müssen nach § 2276 BGB beide Vertragsparteien anwesend sein. Zum Einsatz kommt der Erbvertrag beispielsweise immer dann, wenn der:die Erblasser:in die Erbschaft an Bedingungen knüpfen möchte. Nur dann, wenn diese eintreten, kommt es zur vertraglich vorgesehen Erbschaft.

Vorteilhaft wirkt sich beim Erbvertrag unter Umständen die höhere Bindungswirkung im Vergleich mit dem Testament aus. Dies ist aber von den konkreten Fallparametern abhängig und kann nicht pauschal angenommen werden, denn: Genau diese höhere Bindungswirkung kann auch als Nachteil verstanden werden, da eine kurzfristige Auflösung eines Erbvertrags regelmäßig nicht möglich ist.

Wichtig zu wissen: Der Erbvertrag muss mindestens in notarielle Verwahrung gegeben werden. Dies ergibt sich aus § 34 des Beurkundungsgesetzes (kurz: BeurkG). Bei Änderungen der vertraglichen Regelungen ist dieser also stets hinzuzuziehen. Auch das kann sich bei dringenden Vertragsänderungen als nachteilig erweisen.

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