Online Akte

Ergänzende Geschäftsunterlagen zur Leistungsbeschreibung sind eindeutig zu bezeichnen

Aktenordner

Werden bei der Umsatzsteuer zur Bezeichnung von Art und Umfang der abgerechneten Leistung andere Geschäftsunterlagen herangezogen, sind diese in dem Abrechnungsdokument eindeutig zu bezeichnen. Dies stellt das FG Hamburg unter Hinweis darauf klar, dass nur auf diese Weise sichergestellt werden könne, dass die weiteren Unterlagen tatsächlich Grundlage der Rechnungserstellung gewesen sind.

Im zugrunde liegenden Fall war die Rechtmäßigkeit der Versagung des Vorsteuerabzugs aus Eingangsrechnungen im Streit. Das FG erachtete die Versagung unter Verweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) als rechtmäßig. Danach könnten zur Identifizierung einer abgerechneten Leistung andere Geschäftsunterlagen herangezogen werden, wenn das Abrechnungsdokument selbst darauf verweist und diese eindeutig bezeichnet. Ob der Verweis auf andere Geschäftsunterlagen hinreichend eindeutig sei, richte sich laut BFH nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls (Beschluss vom 22.07.2014, XI B 29/14 und Urteil vom 16.01.2014, V R 28/13). Mit einer Bezugnahme auf andere Geschäftsunterlagen werde der Unternehmer davon entlastet, in der Rechnung selbst hinreichend detaillierte Angaben zu Art und Umfang der Leistung aufzuführen. Deshalb werde nur durch die eindeutige Bezeichnung der in Bezug genommenen anderen Unterlagen in der Rechnung sichergestellt, dass diese tatsächlich Grundlage der abgerechneten Leistung gewesen seien.

FG Hamburg, Urteil vom 11.03.2015, 2 K 231/14, rechtskräftig


Matthias-Brinkmann-100

Sie haben Fragen rund um dieses Thema?

Wenden Sie sich gerne an Ihren Ansprechpartner für Steuerberatung:
Steuerberater und Diplom-Kaufmann Matthias Brinkmann

Sie haben Fragen?
Jetzt Termin vereinbaren

Weyerhofstr. 71
47803 Krefeld

Steuerberatung

02151 / 76967-30

Rechtsberatung

02151 / 76967-40

Aktuelles

Steuerberatung & Rechtsberatung Krefeld

Steuerberatung Krefeld klein

Standort Krefeld

02151/76967-30 (Steuerberatung)
02151/76967-40 (Rechtsberatung) Kundenlogin: