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EU-Kommission plant grundlegende Reform der Unternehmensbesteuerung

Die Europäische Kommission will die Unternehmensbesteuerung in der Europäischen Union grundlegend reformieren. Sie hat am 17.06.2015 einen Aktionsplan verabschiedet, um missbräuchlicher Steuergestaltung entgegenzuwirken, nachhaltige Einnahmen zu gewährleisten und das Geschäftsumfeld im europäischen Binnenmarkt verbessern. Ziel sei es, die steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen in Europa gerechter, effizienter und wachstumsfreundlicher gestalten.

Kernpunkte des Aktionsplans sind laut Kommission eine Neuauflage des Vorschlags zur Einführung der gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) und eine Regelung, die die effektive Besteuerung am Ort der Wertschöpfung sicherstellen soll. Außerdem veröffentlicht die Kommission erstmals eine EU-Liste der in Steuerangelegenheiten nicht kooperativen Drittstaaten und Gebiete. Sie startet zudem eine öffentliche Konsultation zu der Frage, ob Unternehmen zur Offenlegung bestimmter steuerlicher Informationen verpflichtet werden sollen.

Die Arbeiten an einem neuen Vorschlag zur schrittweisen Einführung einer verbindlichen GKKB sollen umgehend aufgenommen werden. Die Konsolidierung – bisher strittigster Punkt der Verhandlungen – soll dann in einem zweiten Schritt erfolgen. Die Kommission will den neuen Vorschlag eigenen Angaben zufolge so früh wie möglich im Jahr 2016 vorlegen.

Unternehmen sollen im Sinne einer effektiven Besteuerung ihre Steuern künftig dort zahlen müssen, wo sie ihren Gewinn erwirtschaften. Dies kann nach Ansicht der Kommission auf unterschiedliche Weise erreicht werden, ohne die Unternehmenssteuersätze in der EU zu harmonisieren. So schlägt die Kommission unter anderem Maßnahmen vor, die darauf abzielen, Gesetzeslücken zu schließen, das Verrechnungspreissystem zu verbessern und Steuervergünstigungen zu beschränken. Im Aktionsplan werden die nächsten Schritte für mehr Steuertransparenz – in der EU und gegenüber Drittländern – dargelegt. Grundlage sind die Maßnahmen, die die Kommission im März 2015 mit ihrem Maßnahmenpaket zur Steuertransparenz bereits vorgestellt hatte. Im Interesse eines offeneren und einheitlicheren Umgangs der EU mit nicht kooperativen Staaten und Gebieten hat sie eine EU-Liste der Drittstaaten und Gebiete zusammengestellt, die von den Mitgliedstaaten auf die schwarze Liste gesetzt wurden. Die Liste soll zur Prüfung kooperationsunwilliger Staaten und Gebiete und als Grundlage für ein gemeinsames Vorgehen der EU dienen. Sie soll dazu beitragen, dass sich die Mitgliedstaaten gegen eine Gefährdung ihrer Steuerbasis von außen besser zur Wehr setzen können.

Außerdem startet die Kommission eine öffentliche Konsultation zu der Frage, ob Unternehmen – beispielsweise im Wege einer länderbezogenen Berichterstattung – zur Offenlegung bestimmter steuerlicher Informationen verpflichtet werden sollten. Diese Konsultation soll ebenso wie die Folgenabschätzungen, die die Kommission derzeit durchführt, in die Gestaltung etwaiger künftiger Maßnahmen einfließen.

Europäische Kommission, PM vom 17.06.2015


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