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Kaffeesteuer: Steuerzahlerbund fordert Abschaffung

Vor dem Hintergrund hoher Kaffeepreise in Deutschland setzt sich der Bund der Steuerzahler e.V. (BdSt) für eine Abschaffung der „Kaffeesteuer“ ein. Er hält diese Abgabe für eine „überflüssige Bagatellsteuer“. Die Kaffeesteuer betrage derzeit 2,19 Euro pro Kilogramm für Röstkaffee und 4,78 Euro pro Kilogramm für löslichen Kaffee. An einer einleuchtenden Begründung für die Erhebung dieser „überholten“ Steuer fehle es jedoch, meint der BdSt. Sie werde im Jahr 2015 67 Jahre alt und sei damit „reif für den Ruhestand“.

Zum Hintergrund führt der BdSt aus, seit dem 17. Jahrhundert würden Abgaben auf Kaffee erhoben – zunächst als Einfuhrzölle, seit 1948 als Kaffeesteuer. Mit fiskalischen Interessen sei die Kaffeesteuer nicht mehr zu begründen. Sie bringe dem Staat rund eine Milliarde Euro ein und falle bei einem Gesamtsteueraufkommen von 641 Milliarden Euro kaum ins Gewicht. Als eine überflüssige Bagatellsteuer mache sie indes das Steuerrecht komplizierter und intransparenter. Zudem verstoße sie gegen eine gerechte und gleichmäßige Lastenverteilung gemäß dem Leistungsfähigkeitsprinzip. Denn es sei offensichtlich, dass Kaffeetrinkern keine höhere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bescheinigt werden könne als Tee- oder Wassertrinkern. Schließlich könne die Kaffeesteuer nicht wie früher als Luxussteuer gerechtfertigt werden. Kaffee sei heute kein Luxus-, sondern vielmehr ein Volksgetränk.

Die Besteuerung des Kaffees führe auch zu Ausweichreaktionen der Verbraucher in grenznahe Regionen. Da Kaffee in den meisten europäischen Staaten nicht mit einer speziellen Kaffeesteuer belastet werde, sei er günstiger als in Deutschland. So sei Deutschland neben Belgien, Dänemark, Lettland und Rumänien einer der wenigen Staaten, in denen Abgaben auf Kaffee existierten.

Bund der Steuerzahler e.V., PM vom 03.03.2015


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