Das Bundeskabinett hat am 28.01.2015 den ersten Bericht über die Wirkung der kalten Progression im Verlauf des Einkommensteuertarifs beschlossen. Aufgrund der gegenwärtig niedrigen Inflationsrate und der erfolgten Anhebung steuerlicher Freibeträge sei die effektive Wirkung der kalten Progression derzeit vergleichsweise gering. Dennoch bleibe ihr Abbau aus steuersystematischen Gründen ein wichtiges Anliegen, betont Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU).
Die Bundesregierung will nach Angaben des Bundesfinanzministeriums die finanziellen und politischen Voraussetzungen dafür schaffen, um für diese Legislaturperiode Steuerpflichtige bei der kalten Progression zu entlasten.
Die Berechnungen des Fraunhofer Instituts im Auftrag des Bundesfinanzministeriums zeigten, dass die Wirkung der kalten Progression mit 0,6 Milliarden Euro im Jahr 2013 für Bund, Länder und Gemeinden im Ergebnis vergleichsweise gering gewesen seien. 2014 sei es im Ergebnis zu gar keiner kalten Progression gekommen. Ursache seien die niedrigen Inflationsraten und die Anhebungen des Grundfreibetrags 2013 und 2014. Beides habe zusammen für eine Dämpfung der kalten Progression gesorgt.
Für die Auswirkungen der kalten Progression in den Jahren 2015 und 2016 wurden laut Ministerium drei Szenarien abhängig von der Verbraucherpreisentwicklung berechnet. Sollte die Inflationsrate bei einem Prozent liegen, würde das Volumen der zusätzlich entstehenden kalten Progression weniger als eine Milliarde Euro betragen. Bei einer Preisniveausteigerung von 1,5 Prozent ergäben sich Auswirkungen von knapp zwei Milliarden Euro. Bei einer Inflationsrate von zwei Prozent würde eine kalte Progressionswirkung in Höhe von rund drei Milliarden Euro zu verzeichnen sein. Die sich aus dem am 28.01.2015 vom Bundeskabinett beschlossenen Existenzminimumbericht ergebenden Notwendigkeiten zur Anhebung von Freibeträgen seien hierbei rechnerisch noch nicht berücksichtigt.
Hintergrund: Gemäß dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 29.03.2012 ist die Bundesregierung beauftragt, beginnend mit der 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages alle zwei Jahre jeweils zusammen mit dem Existenzminimumbericht einen Bericht über die Wirkung der kalten Progression im Verlauf des Einkommensteuertarifs (Steuerprogressionsbericht) vorzulegen. Der erste Steuerprogressionsbericht umfasst den Zeitraum 2013 bis 2016. Der Bericht wird nun dem Präsidenten des Bundestages zugeleitet.
Bundesfinanzministerium, PM vom 28.01.2015
Sie haben Fragen rund um dieses Thema?
Dann wenden Sie sich an unser Team und nehmen Sie mit uns Kontakt auf.