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Kampf gegen Steuerhinterziehung: Online- Marktplatzbetreiber sollen künftig in die Pflicht genommen werden

Steuern Nutzungsdauer Abschreibungen

Häufig bieten Händler ihre Waren und Dienstleistungen auf großen Online-Verkaufsplattformen an. Dabei kommt es immer wieder vor, dass einzelne Händler die deutschen Steuergesetze missachten und keine Umsatzsteuer abführen. Dagegen wollen die Finanzministerien der Länder nun vorgehen und vor allem die Online-Marktplatzbetreiber stärker in die Pflicht nehmen. Ab 01.01.2019 sollen sie unter bestimmten Voraussetzungen für Steuerausfälle in Haftung genommen werden, wenn sie ihre Pflichten bei der Kontrolle der Händler nicht erfüllen.

Umsatzsteuerbetrug im Online-Handel stelle in der Praxis ein erhebliches Problem dar, sagte Brandenburgs Finanzminister Christian Görke (Die Linke) zur geplanten Gesetzesänderung. Es komme in großem Umfang zu Steuerhinterziehung, vor allem durch Händler mit Sitz außerhalb der Europäischen Union. Das sei zum einen ein Problem für die öffentlichen Haushalte, denen dadurch Einnahmen in Millionenhöhe entgehen. Zum anderen erlitten die steuerehrlichen Händler einen gravierenden Wettbewerbsnachteil, weil steuerhinterziehende Händler ihre Waren zu einem niedrigeren Preis anbieten könnten. „Oder diese steigern ihren Gewinn zusätzlich, indem sie Käufern die Umsatzsteuer in Rechnung stellen, die sie nie abführen“, so Görke.

Nach den aktuellen Plänen des Bundesfinanzministeriums und der Länder-Finanzministerien sollen künftig die Marktplatzbetreiber dafür geradestehen, wenn Händler auf ihren Plattformen keine Umsatzsteuer abführen. Eine Haftung komme insbesondere in Betracht, so Görke, wenn Online-Marktplatzbetreiber in Kenntnis der fehlenden Umsatzversteuerung Verkäufe über ihre Plattform weiterhin ermöglichen. „Die Online-Marktplatzbetreiber können diese Haftung abwenden, indem sie steuerhinterziehende Händler vom Marktplatz entfernen“, sagte der Finanzminister. Damit werde der Umsatzsteuerbetrug zukünftig erheblich erschwert werden.

Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen wurden nach Angaben des Finanzministeriums Brandenburg bereits ausgearbeitet. Aktuell würden sie im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2018 abgestimmt.

Zum Jahresanfang 2019 sollen sie in Kraft treten.

Finanzministerium Brandenburg, PM vom 22.07.2018


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