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Lkw-Maut ist rechtmäßig

Die Lkw-Maut der Jahre 2009 bis 2014 ist rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Köln in drei Musterverfahren entschieden. Gegen die Urteile kann innerhalb eines Monats Berufung beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen eingelegt werden.

Zur Begründung seiner Urteile führt das VG aus, dass die im Bundesfernstraßenmautgesetz festgesetzten Mautsätze nicht gegen die Vorgaben der europäischen Wegekostenrichtlinien verstoßen. Dem Gesetzgeber stehe ein weiter Gestaltungsspielraum bezüglich der gewählten Kalkulationsmethode zu. Die konkrete Berechnung der Mautsätze werde durch den europäischen Richtliniengeber nicht vorgegeben.

Auch ein Verstoß gegen das Grundgesetz könne dem Gesetzgeber nicht vorgeworfen werden. Insbesondere seien die Mautsätze nicht willkürlich festgesetzt. Vielmehr sei deren Berechnung transparent und nachvollziehbar. Schließlich konnte das VG auch keine anderen Kalkulations- und Methodenfehler feststellen. Daher seien die Klägerinnen verpflichtet, die Mautgebühren seit dem 01.01.2009 zu zahlen.

Verwaltungsgericht Köln, Urteile vom 30.09.2014, 14 K 8449/09, 14 K 1017/10 und 14 K 1018/10, nicht rechtskräftig


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