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Medizinische Versorgung in Alten- und Pflegeheimen soll künftig komplett umsatzsteuerfrei sein

Hand Alter Pflege

Künftig sollen ärztliche Leistungen, die über die eigentliche Heilbehandlung hinausgehen und im Rahmen eines Strukturvertrags erfolgen, regelmäßig von der Umsatzsteuer befreit sein. Dies teilt das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen mit. Die beabsichtigte Klarstellung der umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften gehe auf einen Vorstoß des Landes zurück. Ziel sei eine bessere ärztliche Versorgung in Pflege- und Altenheimen.

„Niemand kann einem Pflegebedürftigen vermitteln, warum nur die unmittelbare Behandlung durch den Arzt von der Umsatzsteuer befreit ist und warum Leistungen, die mittelbar der Heilbehandlung dienen, umsatzsteuerpflichtig sind“, erläutert Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD). Jetzt habe man „eine gute und einfache Lösung gefunden“.

Die neue Vorgehensweise komme Pflegebedürftigen und Ärzten gleichermaßen zugute, ergänzt Landesgesundheitsministerin Barbara Steffens (Bündnis 90/Die Grünen). Ärzte bräuchten künftig nicht mehr zwischen Heilbehandlungen und anderen Leistungen zu unterscheiden. Die Bereitschaft von Ärzten, sich für ihre Patienten auch in Pflegeheimen zu engagieren, dürfe nicht durch Steuernachteile behindert werden.

Bislang sei es so, dass nur die tatsächlich erbrachte Heilbehandlung von der Umsatzsteuer befreit ist, erläutert das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen. Leistungen, die nicht zu einer konkreten Heilbehandlung führten, wie Visiten, Rufbereitschaft oder die Koordinierung des ärztlichen Therapieplans, würden separat mit dem jeweiligen Pflegeheim abgerechnet und seien umsatzsteuerpflichtig.

Der Vorteil der geplanten Klarstellung sei, dass die Ärzte ihre Abrechnung künftig nur noch an einer Stelle einreichen und auch nicht mehr zwischen den Leistungen unterscheiden müssten. Die Neuregelung sehe vor, dass die Kassenärztliche Vereinigung mit den Krankenkassen Strukturverträge abschließt. In diesen sei vertraglich geregelt, dass sich Ärzte einer Region zu einem haus- und fachärztlichen Verbund zusammenschließen – dem Praxisnetz. Alle Leistungen, die auf Grundlage des Strukturvertrags erfolgen und von Ärzten aus Praxisnetzen ausgeführt werden, vergüte künftig die Kassenärztliche Vereinigung.

Da das Praxisnetz zudem eine eng mit der Sozialfürsorge verbundene Koordinierungsleistung erbringe, die im Gesundheitssystem gesetzlich vorgesehen sei, könnten diese Leistungen steuerfrei sein. Entsprechend sei auch die ausgezahlte Vergütung an die teilnehmenden Ärzte umsatzsteuerfrei.

Die Neuregelung tritt laut Finanzministerium Nordrhein-Westfalen in Kraft, sobald das Bundesfinanzministerium ein entsprechendes Schreiben zur Ergänzung der bisherigen Verwaltungsauffassung veröffentlicht.

Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, PM vom 17.07.2015


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