In Bezug auf die Mehrwertsteuer wird der EU-Modellversuch der Vorab-Auskünfte bis September 2018 verlängert. Dies teilt die Europäische Kommission aktuell mit.
Der Modellversuch erlaubt es Steuerpflichtigen, vorab eine amtliche Auskunft („crossborder ruling“) über die mehrwertsteuerliche Behandlung von komplexen grenzüberschreitenden Transaktionen zu erhalten (Vorbescheid). Der Modellversuch ist laut Kommission im Juni 2013 angelaufen und soll bis 30.09.2018 dauern.
Im Rahmen des EU-Mehrwertsteuer-Forums hätten sich mehrere Mitgliedstaaten bereit erklärt, an dem Projekt teilzunehmen. Steuerpflichtige, die grenzüberschreitende Transaktionen in zwei oder mehreren dieser teilnehmenden Mitgliedstaaten beabsichtigten, könnten diesbezüglich einen solchen Vorbescheid beantragen.
Europäische Kommission, PM vom 27.03.2015
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