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Mieterhöhung: Aus einem Altbau kann kein Neubau werden

Ein Altbau kann auch dann nicht zum Neubau werden, wenn der Eigentümer eine umfangreiche Sanierung vornimmt und danach die Miete an das Neubauniveau anpassen will.

Im konkreten Fall hatte ein Vermieter einen Plattenbau aus dem Jahr 1985 im Jahr 1999 umfassend saniert, entkernt und zum Teil auf bis zu drei Geschosse zurückgebaut. Daher stufte er das Haus nunmehr als Neubau ein, was die Mieter zu Recht nicht akzeptierten. Für die Einordnung eines Gebäudes in einen Mietspiegel sei das Baujahr beziehungsweise die Bezugsfertigkeit der Wohnung ausschlaggebend. Eine Sanierung und Modernisierung sei kein vollständiger Neubau, auch wenn die Arbeiten äußerst umfangreich gewesen waren.

AmG Berlin-Lichtenberg, 6 C 425/13


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