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Minijob: Unter 18 nur mit Zustimmung der Eltern

Minijobber können die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragen. Ist der Minijobber minderjährig, müssen die Eltern den Befreiungsantrag mit unterschreiben.

Wenn ein Minijob neu aufgenommen wird, besteht seit 2013 grundsätzlich Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Davon kann sich der Beschäftigte jedoch befreien lassen, indem er seinem Arbeitgeber einen Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht vorlegt.

Die Minijob-Zentrale hat darauf hingewiesen, dass ein solcher Befreiungsantrag nur von geschäftsfähigen Personen rechtswirksam gestellt werden kann. Das Problem: Zivilrechtlich wird man erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres geschäftsfähig. Der Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht durch einen Minderjährigen ist also wegen der beschränkten Rechtsfähigkeit unwirksam, wenn der gesetzliche Vertreter ihn nicht unterschrieben hat. Möchte sich ein noch nicht volljähriger Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, benötigt er demnach zwingend die Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.

Das Formular für den Befreiungsantrag ist angepasst worden und enthält jetzt den Hinweis auf die erforderliche Unterschrift der Eltern bei Minderjährigen.


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