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Steueränderungen: Pläne für 2015

Das Bundesfinanzministerium hat einen Referentenentwurf für eine Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen und weiterer Vorschriften vorgelegt. Hintergrund ist nach Angaben des Ministeriums, dass sich seit dem Erlass der Verordnung zum Erlass und zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 11.12.2012 in mehreren Bereichen des deutschen Steuerrechts fachlich notwendiger Verordnungsbedarf ergeben habe. Diesen Bedarf greife der Verordnungsentwurf zusammenfassend auf.

So werde eine Regelung zur Vollstreckung von Bescheiden über Forderungen der zentralen Stelle in die Altersvorsorge-Durchführungsverordnung, die der bisherigen Verwaltungspraxis entspricht, aufgenommen. Die anzeigepflichtigen Angaben in der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung würden um die steuerliche Identifikationsnummer gemäß § 139b der Abgabenordnung ergänzt. Auch werde eine Formulierung in der Deutsch-Luxemburgischen Konsultationsvereinbarungsverordnung klargestellt. Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten werde im Hinblick auf die Zulassungspunktzahl zur mündlichen Prüfung korrigiert.

Zudem werde die Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung in mehreren Punkten geändert. So werde die Liste der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege überarbeitet. Die Voraussetzungen zur Anwendung des Vorsteuer-Vergütungsverfahrens würden klargestellt. Die Regelung zum Vorsteuer-Vergütungsverfahren bezüglich der möglichen Anzahl von Anträgen im Ausland ansässiger Unternehmer an das Unionsrecht werde angepasst. Eine Regelung zur Anrechnung von festgesetzten Zinsen auf Prozesszinsen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren werde eingeführt; ebenso eine Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung von Vorsteuervergütungsanträgen von im Drittlandsgebiet ansässigen Unternehmern. Schließlich sei die Übertragung der Zuständigkeit für das „Mini-one-stop-shop“-Verfahren für in Polen ansässige Unternehmen auf das Finanzamt Cottbus geplant.

Darüber hinaus werden laut Finanzministerium redaktionelle Änderungen unter anderem auch in der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung und der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes vorgenommen.

Bundesfinanzministerium, PM vom 09.10.2014


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