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Steuerhinterziehung: Bundesregierung strebt umfassende internationale Steuerkooperation an

Die Bundesregierung hält einen umfassenden Datenaustausch mit einer großen Anzahl von Staaten für das wirkungsvollste Instrument, um Steuerflucht zu bekämpfen. Sie hat deswegen am 15.07.2015 zwei Gesetzentwürfe beschlossen, mit denen der automatische Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen mit den anderen EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten ab 2017 wirksam werden kann.

Auf Einladung von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hätten am 29.10.2014 in Berlin die Bundesrepublik Deutschland und 50 weitere Staaten und Gebiete einen völkerrechtlichen Vertrag unterzeichnet, in dem sie sich zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs nach dem Gemeinsamen Meldestandard der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) verpflichtet haben, erläutert das Bundesfinanzministerium. Inzwischen sei die Zahl der teilnehmenden Staaten auf über 60 gestiegen. Auch die Schweiz und Liechtenstein machten mit.

Mit dem jetzt beschlossenen Gesetzentwurf solle der völkerrechtliche Vertrag, zu dessen innerstaatlicher Wirksamkeit die Zustimmung des Gesetzgebers erforderlich ist, in nationales Recht umgesetzt werden. Zudem habe die Bundesregierung den Entwurf für das Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz beschlossen. Damit würden die Einzelheiten des automatischen Informationsaustauschs in Deutschland geregelt. Der Gesetzentwurf sehe zugleich eine entsprechende Anpassung des EU-Amtshilfegesetzes aufgrund der im Dezember 2014 ebenfalls erfolgten Übernahme des Gemeinsamen Meldestandards in die EU-Amtshilferichtlinie vor.

Für die Bundesrepublik Deutschland werde das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die maßgeblichen Daten von den deutschen Finanzinstituten erheben und zentral an die zuständigen Behörden der anderen Staaten senden. Dafür sei erforderlich, dass die Finanzinstitute die entsprechenden Daten nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zuvor dem BZSt elektronisch übermitteln. Diese Verpflichtung solle per Gesetz den Finanzinstituten übertragen werden. Umgekehrt werde das BZSt die Daten aus den anderen Staaten empfangen, die diese zu in Deutschland steuerlich ansässigen Personen von den jeweiligen Finanzinstituten erhalten haben und an die zuständigen Landesfinanzbehörden weiterleiten.

Die Bundesregierung hat nach Angaben des Bundesfinanzministeriums sichergestellt, dass bei dem automatischen Informationsaustausch höchste Anforderungen an den Datenschutz eingehalten werden. Deutschland werde dazu eine besondere Datenschutzklausel bei der OECD hinterlegen. Diese gewährleiste, dass sämtliche Staaten, die zukünftig aufgrund des Übereinkommens mit Deutschland einen automatischen Informationsaustausch betreiben, den hohen deutschen Datenschutzstandard erfüllen müssen. Dabei lege Deutschland die Bedingungen fest, die von dem anderen Staat bei der Übermittlung personen- und unternehmensbezogener Daten zu beachten sind.

Bundesfinanzministerium, PM vom 15.07.2015


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