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Steuerlicher Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag soll angehoben werden

Das Bundeskabinett hat am 28.01.2015 den Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für die Jahre 2015 und 2016 beschlossen. Danach sind der steuerliche Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag anzupassen. Die Bundesregierung hat angekündigt, die notwendigen gesetzgeberischen Schritte einzuleiten, die sich aus dem Existenzminimumbericht ergeben.

Der 10. Existenzminimumbericht kommt zu dem Ergebnis, dass in den Veranlagungsjahren 2015 und 2016 sowohl beim Grundfreibetrag (derzeit 8.354 Euro) als auch beim Kinderfreibetrag (derzeit 4.368 Euro) Erhöhungsbedarf besteht. Der Grundfreibetrag sei um mindestens 118 Euro im Jahr 2015 und um mindestens 298 Euro im Jahr 2016 anzuheben. Der Kinderfreibetrag sei um mindestens 144 Euro im Jahr 2015 und um mindestens 240 Euro im Jahr 2016 anzuheben.

In dem Umfang, wie Erwerbseinkommen zum Bestreiten des notwendigen Lebensunterhalts notwendig sei, dürfe es in Deutschland nicht besteuert werden. Um die Einhaltung dieser Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts exakt zu überprüfen, lege die Bundesregierung seit 1995 alle zwei Jahre einen Bericht vor.

Der Bericht wird nach Angaben des Bundesfinanzministeriums nun dem Präsidenten des Deutschen Bundestages zugeleitet. Er werde auf der Internetseite des Ministeriums (www.bundesfinanzministerium. de) veröffentlicht.

Bundesfinanzministerium, PM vom 28.01.2015


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