Die Europäische Kommission hat das beihilferechtliche Auskunftsersuchen zu Steuerentscheiden (so genannte tax rulings) auf alle Mitgliedstaaten ausgeweitet. Sie hat die Mitgliedstaaten aufgefordert, Informationen über ihre Steuerentscheide zu liefern, und insbesondere zu bestätigen, ob sie verbindliche Steuerentscheide erteilen, und gegebenenfalls eine Liste aller Unternehmen, die zwischen 2010 bis 2013 einen Steuerentscheid erhalten haben, bereitzustellen. Bereits im Juni 2013 hatte die Kommission mehrere Mitgliedstaaten um ähnliche Informationen über Steuerentscheide gebeten.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: „Wir müssen uns einen vollständigen Überblick über die Praxis verbindlicher Steuerentscheide in der EU verschaffen, um feststellen zu können, ob und wo der Wettbewerb im Binnenmarkt durch selektive Steuervergünstigungen verfälscht wird. Mithilfe der in der Untersuchung eingeholten Informationen und der in den laufenden Prüfverfahren gewonnenen Erkenntnisse werden wir Steuervermeidung unterbinden und für einen fairen Steuerwettbewerb kämpfen.“
Hintergrund: Um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten, prüft die Kommission, ob bestimmte Steuerpraktiken in einigen Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der aggressiven Steuerplanung bestimmter multinationaler Unternehmen mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Eine Reihe von Mitgliedstaaten scheint multinationalen Unternehmen zu erlauben, ihr Steuersystem zu nutzen, um ihre Steuerbelastung zu verringern.
Auf der Grundlage der Beihilfevorschriften prüft die Kommission seit Juni 2013 die verbindlichen Steuerauskünfte von sieben Mitgliedstaaten. Sechs Mitgliedstaaten (Irland, Luxemburg, Malta, die Niederlande, das Vereinigte Königreich und Zypern) hat sie um eine Übersicht über die erteilten verbindlichen Steuerauskünfte gebeten. Sie hat auch Belgien um Informationen ersucht, unter anderem zu bestimmten verbindlichen Steuerauskünften. Ferner hat die Kommission bei den zehn Mitgliedstaaten, die über eine Regelung für die Besteuerung geistigen Eigentums (so genannte Patentbox-Regelung) verfügen (Belgien, Frankreich, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Portugal, Spanien, Ungarn, das Vereinigte Königreich und Zypern), Auskünfte über die betreffende Regelung eingeholt.
Am 11.06.2014 hat die Kommission nach den Beihilfevorschriften förmliche Prüfverfahren in drei Fällen eingeleitet: Apple in Irland, Starbucks in den Niederlanden und Fiat Finance & Trade in Luxemburg. Am 07.10.2014 hat sie ein weiteres Verfahren in Bezug auf Amazon in Luxemburg eingeleitet. Es wird geprüft, ob die Mitgliedstaaten bestimmten Unternehmen mit der Erteilung verbindlicher Steuerauskünfte einen selektiven Vorteil gewähren.
Europäische Kommission, PM vom 17.12.2014
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