Ein Geldinstitut (hier eine Sparkasse) ist nicht verpflichtet, einer Kundin einen Dispokredit einzuräumen, wenn diese nicht bereit ist, eine Bedingung zu erfüllen, die für die Bank wichtig ist. Das entschied das LG Kleve.
Dies bezieht sich zum Beispiel darauf, dass der Vertrag eine SCHUFA-Klausel enthalten soll, was der Kundin nicht passte. Das Gericht: Keine Bank ist verpflichtet, einen Kredit einzuräumen, wenn die dafür von ihr gewünschten Bedingungen nicht anerkannt werden.
Verlangt die Bank also vorab eine Auskunft über die Kreditwürdigkeit bei der SCHUFA, so müssen Kunden dem zustimmen. Andernfalls ist die Bank nicht verpflichtet einen Kreditvertrag abzuschließen.
LG Kleve, 4 O 4/13
Sie haben Fragen zum Thema?
Wenden Sie sich gerne an Ihren Ansprechpartner für private Finanzplanung
Andre Reischert