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Wohngeld wird reformiert

Mit einer Wohngeldreform will das Bundesbauministerium das Wohngeld an die Entwicklung der Einkommen und der Warmmieten seit der letzten Reform 2009 anpassen. Insgesamt soll das Wohngeld damit steigen.

Zum einen sollen die so genannten Tabellenwerte angepasst werden. Damit soll neben dem Anstieg der Bruttokaltmieten und des Einkommens auch der Anstieg der warmen Nebenkosten und damit insgesamt der Bruttowarmmiete berücksichtigt werden. Denn seit der Reform 2009 seien die Preise um durchschnittlich acht Prozent und die Warmmieten um durchschnittlich neun Prozent gestiegen, erläutert das Ministerium. Daraus ergebe sich eine Anpassung der Tabellenwerte um durchschnittlich 39 Prozent.

Zum anderen sollen die Miethöchstbeträge regional gestaffelt angehoben werden. Die Miethöchstbeträge bestimmen den Betrag, bis zu dem die Miete durch das Wohngeld bezuschusst wird. In Regionen mit stark steigenden Mieten sollen diese überdurchschnittlich stark ansteigen.

Von der Wohngeldreform werden laut Bauministerium rund 870.000 Haushalte profitieren. Darunter seien rund 90.000 Haushalte, die bisher auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen seien. Die Leistungsverbesserungen würden gerade Familien und Rentnern zugutekommen. Die Reform soll am 01.01.2016 in Kraft treten.

Bundesbauministerium, PM vom 20.02.2015


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