Der Begriff des Steuerrechts bezeichnet die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die sich mit der Erhebung, Festsetzung und Verwaltung von Steuern befassen. Es umfasst somit sämtliche rechtlichen Regelungen, die das Verhältnis zwischen dem Staat als Steuergläubiger und den Bürgerinnen und Bürgern beziehungsweise Unternehmen als Steuerpflichtigen betreffen. Das Steuerrecht ist ein Teil des besonderen Verwaltungsrechts und gehört darüber hinaus zum Finanzrecht, das allgemein die staatlichen Einnahmen und Ausgaben regelt.
Steuern stellen die wichtigste Einnahmequelle des Staates dar und dienen der Finanzierung öffentlicher Aufgaben, etwa im Bereich der Infrastruktur, Bildung, Sicherheit oder Sozialleistungen. Daher hat das Steuerrecht eine zentrale Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens. Es legt fest, wer in welcher Höhe und unter welchen Voraussetzungen Steuern zu entrichten hat, wie diese berechnet und eingezogen werden und welche Rechte und Pflichten sowohl die Steuerbehörden als auch die Steuerpflichtigen besitzen.
Das Steuerrecht gliedert sich in verschiedene Teilbereiche:
Das materielle Steuerrecht bestimmt, welche Tatbestände zur Steuerpflicht führen, wie die Steuer bemessen wird und wann sie fällig ist. Es enthält somit die inhaltlichen Regelungen zur Entstehung und Höhe der Steuer. Das formelle Steuerrecht – auch Verfahrensrecht genannt – regelt demgegenüber das Verfahren der Steuerfestsetzung und -erhebung. Es betrifft insbesondere die Rechte und Pflichten der Finanzbehörden sowie der Steuerpflichtigen, beispielsweise in Bezug auf Steuererklärungen, Prüfungen, Einsprüche oder Klagen.
Wichtige Rechtsquellen des Steuerrechts sind das Grundgesetz, das grundlegende Prinzipien wie die Gesetzmäßigkeit der Besteuerung, die Gleichheit vor dem Gesetz und den Schutz des Eigentums festlegt, sowie die Abgabenordnung (AO) als zentrales Regelwerk des allgemeinen Steuerrechts. Daneben existieren zahlreiche Einzelsteuergesetze, die jeweils eine bestimmte Steuerart regeln, etwa das Einkommensteuergesetz (EStG), das Umsatzsteuergesetz (UStG) oder das Körperschaftsteuergesetz (KStG). Ergänzend kommen Vorschriften auf europäischer Ebene hinzu, insbesondere im Bereich der Umsatz- und Verbrauchsteuern, die durch EU-Richtlinien harmonisiert sind.
Ein wesentliches Prinzip des Steuerrechts ist das Legalitätsprinzip, wonach jede Steuer auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen muss. Ohne ein entsprechendes Gesetz darf keine Steuer erhoben werden („Keine Steuer ohne Gesetz“). Dieses Prinzip sichert die Rechtssicherheit und schützt die Bürgerinnen und Bürger vor willkürlicher Besteuerung. Ebenso wichtig ist das Gleichheitsprinzip, das eine gleichmäßige und gerechte Besteuerung aller verlangt.
In der Praxis wird das Steuerrecht von den Finanzbehörden angewendet und durch die Finanzgerichte kontrolliert. Bei Streitigkeiten über Steuerbescheide können Steuerpflichtige zunächst Einspruch bei der Behörde einlegen und anschließend den Rechtsweg vor den Finanzgerichten beschreiten.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Steuerrecht ein komplexes, aber unverzichtbares Regelwerk ist, das die finanzielle Grundlage des Staates bildet. Es sorgt für eine gerechte Verteilung der Steuerlast, gewährleistet die Finanzierung öffentlicher Aufgaben und stellt sicher, dass die Erhebung von Steuern nach klaren, rechtlich überprüfbaren Regeln erfolgt.