Die Europäische Kommission hat Deutschland aufgefordert, seine diskriminierende Erbschaftsteuerregelung für Vermächtnisse an Wohltätigkeitsorganisationen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zu ändern, da diese Vorschriften gegen den Grundsatz des freien Kapitalverkehrs verstoßen.
Nach deutschem Recht würden Vermächtnisse an Wohltätigkeitsorganisationen, die ihren Sitz in einem anderen EU-/EWR-Land haben, weniger günstig behandelt als Vermächtnisse an bestimmte Organisationen mit Sitz in Deutschland, erläutert die Kommission. Inländische Wohltätigkeitsorganisationen würden von der Erbschaftsteuer befreit. Ähnliche Organisationen mit Sitz in einem anderen EU-/EWR-Staat würden dagegen nur befreit, wenn ihr Staat ähnliche Steuerbefreiungen für deutsche Wohltätigkeitsorganisationen gewährt. Im Ergebnis würden Vermächtnisse an ausländische Wohltätigkeitsorganisationen häufig höher besteuert als Vermächtnisse an deutsche Organisationen. Nach Ansicht der Kommission stellen diese Vorschriften eine Diskriminierung und eine ungerechtfertigte Beschränkung des freien Kapitalverkehrs dar.
EU-Kommission, PM vom 16.10.2014
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