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Grundsteuer: Steuer-Gewerkschaft hält derzeitiges Verfahren für verfassungswidrig

Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) hält das derzeitige Grundsteuerverfahren für verfassungsrechtlich höchst bedenklich. In einer Stellungnahme gegenüber dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) führt die Gewerkschaft aus, der Umstand, dass in den alten Bundesländern derzeit rund 50 Jahre alte Werte zugrunde gelegt würden, sei inzwischen nicht mehr akzeptabel. In den neuen Bundesländern werde, da es dort zu keiner Hauptfeststellung von Einheitswerten zum 01.01.1964 gekommen sei, sogar mit 80 Jahre alten Werten gearbeitet, kritisiert die DSTG. Dort habe die letzte Wertfeststellung per 1935 stattgefunden.

Nachdem der Bundesfinanzhof in zwei Urteilen aus dem Jahr 2010 die Werte zum Grundsteuerstichtag 01.01.2007 gerade noch für verfassungsfest gehalten habe, seither aber bereits wieder sieben Jahre ohne eine Reform verstrichen seien, sei davon auszugehen, dass das BVerfG die Unvereinbarkeit der für die Grundsteuer notwendigen Einheitswerte mit dem Grundgesetz feststelle. Beobachter erwarteten ein Urteil des BVerfG möglicherweise noch in 2014.

In ihrer Stellungnahme macht die DSTG zugleich deutlich, dass eine neue Bewertung der Immobilien nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung der Grundsteuer führen müsse. Die DSTG tritt einer Einschätzung mehrerer Medien und Berechnungen des Bundes der Steuerzahler klar entgegen, nach denen „Mieter und Hausbesitzer noch bezahlen sollen“. Die tatsächliche Höhe der Grundsteuer hätten die Kommunen über ihre individuellen Steuer-Hebesätze in der Hand, stellt die DSTG fest. Mit diesen inzwischen deutlich dreistelligen Hebesätzen (Beispiele: Berlin (810 Prozent), Köln (515 Prozent), München (535 Prozent) hätten die Kommunen die Werteverzerrung über die Jahre indirekt korrigiert. Erhöhe man die Grundstückswerte, seien entsprechend die Hebesätze wieder zu senken. Eine Mehrbelastung sei daher keinesfalls zwingende Folge, sondern allenfalls eine gewollte politische Entscheidung. Die DSTG sieht daher in einem entsprechenden Urteil des BVerfG keinen Freibrief für eine Erhöhung der Grundsteuer.

In ihrer Stellungnahme macht die DSTG aber auch deutlich, dass für ein völlig neues Bewertungsverfahren in den Finanzämtern kein Personal vorhanden ist. Eine am Verkehrswert orientierte Individualbewertung jedes Grundstücks in Deutschland (wozu auch Eigentumswohnungen zählten) sei von den Bundesländern mit ihrem reduzierten Personal in den Finanzämtern unmöglich und auf Jahre hinaus nicht leistbar. In ihrer Stellungnahme macht die DSTG daher auch einen eigenen Vorschlag für eine Bewertungsvereinfachung, um den Aufwand für alle Beteiligten in Grenzen zu halten.

Deutsche Steuer-Gewerkschaft, PM vom 17.09.2014


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