Online Akte

Investitionsabzugsbetrag: Bundesrechnungshof fordert Beschränkung auf kleine und mittlere Betriebe

Geld Gewinne Steuern

In seinem aktuell veröffentlichen Jahresbericht 2016 greift der Bundesrechnungshof (BRH) auch steuerliche Themen auf. Unter anderem rät er dazu, den Investitionsabzugsbetrag auf kleine und mittlere Betriebe zu beschränken sowie die Besteuerung von EU-Neufahrzeugen sicherzustellen.

Die aktuelle Gestaltung des Investitionsabzugsbetrags führe dazu, dass regelmäßig größere Betriebe in den Genuss dieser Steuervergünstigung kommen, so der BRH. Dabei ziele die Regelung insbesondere auf kleine und mittlere Unternehmen. Sie solle ihre Wettbewerbssituation verbessern. Diese könnten für eine geplante Investition einen steuermindernden Abzugsbetrag bilden. Die Begünstigung sei abhängig von der Art und der Größe des Betriebes: Bei gleicher Betriebsgröße könnten Land- und Forstbetriebe die Steuervergünstigung in Anspruch nehmen, während sie Gewerbetreibenden und Freiberuflern verwehrt bleibe. Das Bundesfinanzministerium soll die Förderung durch den Investitionsabzugsbetrag nach Meinung des BRH auf kleine und mittlere Betriebe beschränken.

Weiter moniert der BRH, dass Deutschland nach wie vor kein EU-Verfahren für die Umsatzbesteuerung von Internetleistungen ausländischer Unternehmer bereitgestellt habe. Das neue Verfahren hätte bis zum 01.01.2015 eingeführt werden müssen. Im Gegensatz zu den meisten EU-Mitgliedstaaten sei es Deutschland nicht gelungen, seiner Verpflichtung nachzukommen und das hierfür notwendige IT-Verfahren rechtzeitig fertigzustellen. Stattdessen habe die Europäische Kommission Deutschland technisch unterstützen müssen. Die zur Verfügung gestellte IT-Lösung lasse einen automatisierten Informationsaustausch nur eingeschränkt zu und sei arbeitsaufwendig und fehleranfällig. Das Bundesfinanzministerium (BMF) sollte alle Kräfte bündeln, damit das Besteuerungsverfahren wenigstens ab dem 01.01.2017 mit voller Funktionalität und IT-Unterstützung zum Einsatz kommen kann, fordert der BRH.

Schließlich sollte Deutschland die Besteuerung von EU-Neufahrzeugen sicherstellen, so der Rechnungshof. Auch beim Kauf von Neufahrzeugen innerhalb der EU für den privaten Zweck fehle ein für den Informationsaustausch notwendiges IT-Verfahren. Wenn ein EU-Bürger in Deutschland ein Fahrzeug kauft, könne Deutschland anderen EU-Mitgliedstaaten keine vollständigen Daten übermitteln. Umgekehrt seien deutsche Finanzbehörden unzureichend über den Erwerb von Neufahrzeugen im EU-Ausland durch deutsche Käufer informiert. In allen betroffenen EU-Mitgliedstaaten seien deshalb Steuerausfälle zu befürchten. Das BMF sollte diese Lücke beim Informationsaustausch schließen und das erforderliche IT-Verfahren kurzfristig bereitstellen.

Bundesrechnungshof, PM vom 15.11.2016


Sie haben Fragen rund um dieses Thema?

Dann wenden Sie sich an unser Team und nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Sie haben Fragen?
Jetzt Termin vereinbaren

Weyerhofstr. 71
47803 Krefeld

Steuerberatung

02151 / 76967-30

Rechtsberatung

02151 / 76967-40

Aktuelles

Steuerberatung & Rechtsberatung Krefeld

Steuerberatung Krefeld klein

Standort Krefeld

02151/76967-30 (Steuerberatung)
02151/76967-40 (Rechtsberatung) Kundenlogin: