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Kindergeld: Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes soll beendet werden

Das Bundesfinanzministerium will beim Kindergeld die Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes beenden und hat dazu einen Referentenentwurf vorgelegt.

In Deutschland werde für mehr als 16 Millionen Kinder Kindergeld gezahlt, erläutert das Ministerium. Das Auszahlungsvolumen habe im Jahr 2014 über 38 Milliarden Euro betragen. Das Kindergeld werde von den Familienkassen festgesetzt und ausgezahlt. Neben den 14 Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit, die das Kindergeld für rund 87 Prozent aller Kinder in Deutschland bearbeiten, gebe es über 8.000 einzelne Familienkassen des öffentlichen Dienstes für die übrigen 13 Prozent (Kinder von öffentlich Bediensteten). Bei einer derart hohen Anzahl von Familienkassen seien die Gleichmäßigkeit der Rechtsanwendung und ein moderner Verwaltungsvollzug nur schwer zu erreichen.

Mit dem Gesetz zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes soll nach dem Willen des Finanzministeriums eine grundlegende strukturelle Reform der Zuständigkeiten der Familienkassen des öffentlichen Dienstes eingeleitet werden. Es regele in einer ersten Reformstufe für den Bereich des Bundes den Übergang der Zuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes auf die Bundesagentur für Arbeit. In einem nachfolgenden Gesetzgebungsverfahren sollten dann die öffentlichen Arbeitgeber von Ländern und Kommunen die Möglichkeit erhalten, auf ihre Zuständigkeit für die Kindergeldbearbeitung zu verzichten (zweite Reformstufe).

Bundesfinanzministerium, PM vom 22.04.2015


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