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Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer: Verlängerung der Abruffrist zur Regelabfrage

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat den Zeitraum zur Regelabfrage verlängert. Dies meldet der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV). Während bislang der 31.10.2014 als letzter Abruf-Tag kommuniziert worden sei, hätten Unternehmen nunmehr einen Monat länger Zeit, die Kirchensteuerabzugsmerkmale ihrer Gesellschafter einzuholen. Gemäß Mitteilung des BZSt „[…] werden die Schnittstellen jedenfalls auch im November 2014 Datensätze entgegennehmen und beantworten“.

Damit hätten insbesondere auch Unternehmen, die erst kürzlich den Registrierungsprozess angestoßen haben, noch die Möglichkeit, die für den Kirchensteuerabzug notwendige Abfrage rechtzeitig „in trockene Tücher“ zu bekommen, so der DStV.

Deutscher Steuerberaterverband, PM vom 16.10.2014


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