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TelDaFax: Netzbetreiber muss erhaltene Gelder in Insolvenzmasse zurückzahlen

Strommast

Ein Netzbetreiber aus dem Landkreis Osnabrück muss rund 38.000 Euro in die Insolvenzmasse der TelDaFax ENERGY GmbH zurückzahlen. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg entschieden und damit einer Klage des Insolvenzverwalters stattgegeben. Das Geld hatte der Netzbetreiber zwischen Dezember 2010 bis April 2011 von der TelDaFax ENERGY GmbH dafür erhalten, dass er TelDaFax-Kunden auftragsgemäß mit Strom und Gas beliefert hat. Das OLG entschied, dass er spätestens im Dezember 2010 die (drohende) Insolvenz der TelDaFax ENERGY GmbH gekannt habe.

Die TelDaFax ENERGY GmbH ist Teil der TelDaFax-Gruppe, die bis Mitte 2011 mehrere hunderttausend Kunden im gesamten Bundesgebiet mit Strom und Gas belieferte. Sie lockte mit günstigen Preisen und expandierte stark. Im Herbst 2011 wurde über das Vermögen der TelDaFax-Gruppe das Insolvenzverfahren eröffnet.

Mit der Klage vor dem Landgericht nahm der Insolvenzverwalter der TelDaFax ENERGY GmbH den Netzbetreiber aus dem Landkreis Osnabrück auf Zahlung von rund 38.000 Euro in Anspruch. Diese Summe hatte der Netzbetreiber in der Zeit von Dezember 2010 bis April 2011 von der TelDaFax ENERGY GmbH dafür erhalten, dass er TelDaFax-Kunden auftragsgemäß mit Strom und Gas beliefert hatte. Der Insolvenzverwalter vertrat die Auffassung, dass der Netzbetreiber diesen Betrag in die Insolvenzmasse zurückzahlen müsse, und stützte sich dabei auf die Insolvenzordnung. Danach können Zahlungen, die ein Unternehmen vornimmt, um seine Gläubiger zu benachteiligen, zurückgefordert werden, wenn der Empfänger die drohende Zahlungsunfähigkeit und die Gläubigerbenachteiligung erkennt. Das Landgericht wies die Klage ab und entschied, dass der Netzbetreiber die drohende Zahlungsunfähigkeit der TelDaFax ENERGY GmbH nicht erkannt habe.

Die Berufung des Insolvenzverwalters hatte Erfolg. Das OLG gab der Klage statt. Zur Begründung führt es aus, dass die TelDaFax ENERGY GmbH spätestens im Herbst 2010 gewusst habe, ihre Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen zu können. Spätestens im Dezember 2010 habe auch der beklagte Netzbetreiber die (drohende) Insolvenz der TelDaFax ENERGY GmbH erkannt und realisiert, dass nicht mehr alle Gläubiger ihr Geld erhalten würden. Die Gesellschaft sei schon in den Monaten zuvor wiederholt in Zahlungsverzug geraten und habe mehrfach gemahnt werden müssen. Beginnend mit dem Monat Oktober 2010 seien dem Netzbetreiber zudem Presseberichte über eine schwere wirtschaftliche Krise der TelDaFax-Gruppe bekannt geworden. Im Dezember 2010 habe der Netzbetreiber deswegen den Druck erhöht und der TelDaFax ENERGY GmbH für den Fall, dass in Zukunft nicht pünktlich gezahlt werde, mit der fristlosen Kündigung der Geschäftsbeziehung gedroht. Der Netzbetreiber sei ab diesem Zeitpunkt auch nicht mehr bereit gewesen, Vorleistungen zu erbringen. Dies unterstreiche, so das Berufungsgericht, dass er sich des (drohenden) Ausfallrisikos voll bewusst gewesen sei.

Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 23.07.2015, 1 U 94/14, noch nicht rechtskräftig


Sven Kaiser

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