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Testamentsvollstrecker

Testamentsvollstrecker – Aufgaben, Rechte und Pflichten

Was ist ein Testamentsvollstrecker?

Ein Testamentsvollstrecker ist eine Person, die im Testament vom Erblasser bestimmt wird, um dessen letzten Willen umzusetzen. Seine Aufgabe ist es, den Nachlass gemäß den Vorgaben des Erblassers zu verwalten und zu verteilen. Er handelt unabhängig von den Erben und hat eine rechtliche Sonderstellung.

Falls der Erblasser keine Person benennt, kann das Nachlassgericht auf Antrag eine geeignete Person bestimmen (§ 2200 BGB).

Rechtsstellung des Testamentsvollstreckers

Der Testamentsvollstrecker ist kein Eigentümer des Nachlasses, sondern verwaltet ihn treuhänderisch. Er besitzt jedoch umfassendere Befugnisse als ein Vorerbe (§ 2205 BGB). Seine Aufgabe ist es, den Nachlass im Sinne des Erblassers zu verwalten, ohne dass die Erben seine Entscheidungen beeinflussen können.

Er tritt als eine Art Treuhänder auf und übernimmt sein Amt mit der ausdrücklichen Annahme (§ 2202 BGB). Die Annahme ist verbindlich und kann nicht widerrufen werden. Reagiert der Testamentsvollstrecker nicht auf seine Ernennung, kann das Nachlassgericht eine Frist setzen – bei deren Ablauf gilt das Amt als abgelehnt.

Befugnisse und Grenzen

Die Rechte des Testamentsvollstreckers ergeben sich aus der testamentarischen Verfügung. Er darf den Nachlass nur in dem Umfang verwalten, den das Gesetz und das Testament vorgeben. Eine unzulässige Einschränkung der Erben ist nicht erlaubt.

Der Erblasser kann im Testament festlegen, dass der Testamentsvollstrecker nur bestimmte Aufgaben übernimmt, beispielsweise:

  • Zeitliche Begrenzung: Verwaltung nur für eine bestimmte Dauer
  • Inhaltliche Begrenzung: Er darf nur bestimmte Vermögenswerte verwalten
  • Dritte einbinden: Manche Entscheidungen benötigen eine zusätzliche Genehmigung

Es ist auch möglich, mehrere Testamentsvollstrecker für verschiedene Aufgabenbereiche einzusetzen.

Unabhängigkeit vom Erbenwillen

Ein Testamentsvollstrecker ist nicht an Weisungen der Erben gebunden. Er handelt in eigenem Namen, jedoch nicht zu seinem eigenen Vorteil, sondern ausschließlich im Interesse der Erben. Seine Befugnisse richten sich nach dem Testament und den gesetzlichen Vorschriften.

Er kann – falls vom Erblasser nicht anders festgelegt – den Nachlass in Besitz nehmen, ihn allein verwalten und über Nachlassgegenstände verfügen. Außerdem kann er eine Erbengemeinschaft auflösen und in Nachlassangelegenheiten vor Gericht auftreten.

Fazit

Der Testamentsvollstrecker spielt eine entscheidende Rolle in der Nachlassabwicklung. Er sorgt dafür, dass der Wille des Erblassers umgesetzt wird, ohne dass die Erben Einfluss auf seine Entscheidungen nehmen können. Gleichzeitig unterliegt er bestimmten gesetzlichen Einschränkungen, um eine unzulässige Beeinträchtigung der Erbenrechte zu verhindern.

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