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Vermieter: Pflicht zur Ausstellung einer Bescheinigung über Mietschuldenfreiheit im Gespräch

Der Petitionsausschuss des Bundestages unterstützt Forderungen nach der Schaffung einer gesetzlichen Pflicht für die Erstellung von Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen durch die Vermieter von Wohnungen. In ihrer Sitzung am 12.11.2014 beschlossen die Abgeordneten daher, eine dahingehende Petition dem Bundesjustizministerium als Material zu überweisen und den Fraktionen zur Kenntnis zu geben.

Der Petent fordert in der Eingabe, Vermieter zu verpflichten, auf Antrag des Mieters eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung innerhalb einer Frist von maximal 14 Tagen auszustellen. Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass die Erstellung einer solchen Bescheinigung derzeit vom Wohlwollen des Vermieters abhänge. Ohne Vorlage einer solchen Bescheinigung aber scheide man als Mitbewerber um einen neuen Mietvertrag unter Umständen aus dem Kreis der Interessenten aus. Wie aus der Beschlussempfehlung des Ausschusses hervorgeht, besteht derzeit entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) kein Anspruch gegen den bisherigen Vermieter auf eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Der BGH verweise darauf, dass der Mieter zwar einen Anspruch auf eine Bescheinigung über die Zahlungseingänge habe, jedoch keine weiterreichenden Ansprüche existierten. Er begründe dies damit, dass dem Vermieter selbst nach Beendigung des Mietverhältnisses eine angemessene Prüffrist bis zur Freigabe der Mietsicherheit zustehe.

Die Bundesregierung, so heißt es in der Vorlage weiter, beobachte die weiteren tatsächlichen Entwicklungen auf diesem Gebiet und wolle prüfen, ob die Rechtsfrage des Anspruchs eines Mieters auf Ausstellung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung gegen den Vermieter einer generellen Regelung bedürfe. Aus Sicht des Petitionsausschusses sei die vorliegende Petition geeignet, bei der laufenden Prüfung mit einbezogen zu werden.

Deutscher Bundestag, PM vom 12.11.2014


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