Mit einer Patientenverfügung können volljährige Personen vorsorglich festlegen, welche medizinischen Maßnahmen sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen – für den Fall, dass sie selbst nicht mehr entscheiden können. Zum Beispiel kann man festlegen, ob man in einer ernsten Krankheitssituation künstlich beatmet oder ernährt werden möchte.
So wird der eigene Wille auch dann beachtet, wenn man sich nicht mehr selbst äußern kann. Die Patientenverfügung ist schriftlich festzuhalten. Sie kann jederzeit ohne besondere Form widerrufen oder geändert werden.
Jede einwilligungsfähige erwachsene Person darf eine Patientenverfügung erstellen. Es ist empfehlenswert, sich dazu von einer Ärztin, einem Arzt oder einer anderen fachkundigen Person beraten zu lassen. Wenn die getroffenen Aussagen zu einer aktuellen Krankheitssituation passen, müssen Ärztinnen, Ärzte und Pflegekräfte diese respektieren.
Gibt es eine gesetzliche Betreuerin oder eine beauftragte Person mit einer Vorsorgevollmacht, muss diese dafür sorgen, dass der Wille aus der Verfügung umgesetzt wird.
Was passiert ohne Patientenverfügung?
Liegt keine Patientenverfügung vor oder passt der Inhalt nicht zur aktuellen Situation, entscheidet die bevollmächtigte oder betreuende Person. Diese bespricht sich mit dem medizinischen Personal und entscheidet nach dem, was wahrscheinlich im Sinne der betroffenen Person ist (mutmaßlicher Wille).
Geht es um besonders schwerwiegende Eingriffe und gibt es Streit zwischen Arzt oder Ärztin und der vertretenden Person, muss ein Betreuungsgericht eingeschaltet werden. Es prüft dann, ob die geplante Behandlung dem Willen der Patientin oder des Patienten entspricht.
Gesetzliche Grundlage
Die Patientenverfügung ist im § 1827 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Dort steht, wie eine solche Verfügung aussehen muss und wie sie anzuwenden ist.
Unterstützung bei der Erstellung
Auf der Website des Bundesministeriums der Justiz gibt es eine hilfreiche Broschüre zur Patientenverfügung. Darin finden Sie Beispiele und Textbausteine, mit denen Sie Ihre Wünsche einfach und verständlich festhalten können.
Zusätzlich steht ein Online-Tool zur Verfügung, mit dem Sie Ihre Patientenverfügung Schritt für Schritt erstellen können. Dieses Tool wurde gemeinsam mit den Verbraucherzentralen entwickelt. Es bietet Erklärungen und Hinweise, die helfen, eigene Entscheidungen gut durchdacht zu treffen. Die fertige Verfügung kann ausgedruckt und unterschrieben werden.
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Neben der Patientenverfügung ist auch eine Vorsorgevollmacht sinnvoll. Damit beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, in Ihrem Namen Entscheidungen zu treffen – etwa über medizinische Behandlungen, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Auch hierzu gibt es Informationen in der Broschüre „Betreuungsrecht“ des Bundesministeriums der Justiz.