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Achtung bei Überweisungen – Zoll nun zuständig für Kfz-Steuer

Entfernungspauschale Steuererklärung

Seit dem ersten Halbjahr 2014 sind nicht mehr die Finanzämter sondern der Zoll für die Bearbeitung der Kfz-Steuer zuständig. Wer bisher seine Steuer selbst überwiesen hat muss nun zwingend die neue Bankverbindung verwenden, da seit dem 1. März 2015 keine Zahlungen mehr zwischen Landes- und Bundeskassen weitergeleitet werden.

Seit 2014 bearbeitet der Zoll die Steuern für Kraftfahrzeuge. Wer seine Zahlung bisher selbst per Überweisung oder Dauerauftrag getätigt hat sollte nun unbedingt die Bankverbindung überprüfen. Bisher würden Überweisungen an die Finanzämter, die zuvor zuständig waren, an den Zoll weitergeleitet. Eine falsche Überweisung ist daher in vielen Fällen nicht aufgefallen.

Seit dem 1. März werden aber keine Zahlungen mehr zwischen Landeskassen und den nun zuständigen Bundeskassen automatisch weitergeleitet. Um Konsequenzen wie Säumniszuschlägen oder gar der Zwangsabmeldung zu entgehen, sollte zukünftig unbedingt der richtige Zahlungsempfänger angegeben werden. Die entsprechenden Bankverbindungen kann man den Steuerbescheiden des Hauptzollamtes entnehmen.

Einzugsermächtigungen und SEPA-Mandate, die den Finanzämtern erteilt wurden bleiben hingegen bestehen. Diese wurden auf die neuen Bankverbindungen umgeschrieben.


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